Restschuldversicherung: Verbraucher:innen müssen vor unfreiwilligen Abschlüssen geschützt werden
- Verbraucherfälle zeigen: Restschuldversicherungen sind häufig zu teuer und bieten nur einen lückenhaften Schutz
- Seit Anfang des Jahres schützt eine gesetzliche Wartefrist Verbraucher:innen vor unfreiwilligen Vertragsabschlüssen
- Verbraucherzentrale setzt sich für Erhalt der Vorschrift ein
Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt mitunter direkt eine Restschuldversicherung mit angeboten – zur Absicherung unter anderem bei Jobverlust, Krankheit oder Tod. Das Problem: Die Produkte sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen nur lückenhaft. Seit Anfang 2025 gilt für die Anbieter eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung. Das schützt Verbraucher:innen unter anderem vor vorschnellen Entscheidungen. Allerdings wollen Versicherer und Kreditgeber die Regelung wieder kippen und üben Druck auf die Politik aus.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Dank der Wartefrist können Verbraucherinnen und Verbraucher in Ruhe überlegen, ob sie die Restschuldversicherung wirklich benötigen. Die Menschen können nicht mehr zum Vertragsschluss gedrängt werden, sondern sich die passende Versicherung raussuchen. Die Politik muss gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen einer Restschuldversicherung geschützt werden. Sie sind häufig überteuert und in vielen Fällen nicht sinnvoll.“
Die Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, die Wartefrist von sieben Tagen mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu streichen. Ein Beschluss des entsprechenden Gesetzentwurfs zur EU-Richtlinie durch das Bundeskabinett wird in Kürze erwartet.
Verbraucher:innen profitieren seit Anfang 2025 von Neuregelung
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist Anfang des Jahres 2025 eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Kredits und einer Restschuldversicherung eingeführt worden. Die gesetzliche Wartefrist ermöglicht es Verbraucher:innen, sich freiwillig und ohne Druck nach dem Verkaufsgespräch für oder gegen eine Restschuldversicherung zu entscheiden. Die gesetzliche Wartefrist muss im Interesse von Verbraucher:innen beibehalten werden. Ausgenommen von dieser Frist sind Immobilienkredite.
Restschuldversicherung: Kritik an Beratung und Kosten
Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus der Zeit vor der Neuregelung zeigte Mängel in der Beratung zur Restschuldversicherung bei Kreditinstituten: Dass diese Versicherung freiwillig ist, fehlte als Info mitunter im Beratungsgespräch. Sechs Prozent der Testkäufer:innen fühlten sich zum Kauf einer Restschuldversicherung gedrängt, ergab die Untersuchung aus dem Jahr 2023. Zudem stellte die BaFin teils geringe Leistungsquoten im Versicherungsfall fest.
Dabei sind die Produkte für die Verbraucher:innen mit teils hohen Kosten verbunden. Den Verbraucherzentralen liegen auch heute noch Verbraucherfälle vor, in denen die Prämienhöhe in keinem angemessenen Verhältnis zum abgesicherten Risiko steht: Bei der Santander Bank wird demnach beispielsweise für eine abzusichernde Kreditschuld von 18.000 Euro für acht Jahre eine Versicherungsprämie von über 5.000 Euro verlangt, was 29 Prozent der Kreditsumme ausmacht. Bei der Targo Bank beläuft sich laut Verbraucherangaben die Prämie für die ausschließliche Absicherung des Todesfalls für zehn Jahre bei einer Kreditsumme von 15.400 Euro auf fast 3.300 Euro und damit 21 Prozent des Darlehensbetrages.