Neue Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt in Thüringen
Landratsamt stellt Gemeinwohlbestätigung aus
Mit neuen Fördermöglichkeiten will das Land Thüringen ehrenamtliches Engagement stärken. Noch bis zum 15. September können Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen und juristische Personen Zuschüsse für ihre Projekte in diesem Jahr beantragen. Gefördert werden zum Beispiel Veranstaltungen zur Ehrung von Ehrenamtlichen, Aufwandsentschädigungen, die Anschaffung von Ausrüstung oder die Kosten für Weiterbildungen.
Um die neuen Fördermöglichkeiten nutzen zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie sich unentgeltlich, gemeinwohlorientiert engagieren. Für viele Organisationen, vor allem Vereine, ist dies durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes bereits abgedeckt. Für alle, die keine solche Anerkennung vorweisen können, gibt es eine neue Lösung: Das Landratsamt Gotha stellt ab sofort eine Gemeinwohlbestätigung aus. Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen und Organisationen können sich dafür an die Bürgerbeauftragte des Landkreises, Anne-Kathrin Habermann, unter der 03621 214 287 oder per E-Mail an buergeranliegen@kreis-gth.de wenden.
Weitere Informationen zur neuen Ehrenamtsförderung des Landes gibt es hier: thueringen.de/ehrenamt/foerderung.