Neue Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt
Der Freistaat Thüringen bietet ein neues Angebot zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Ziel ist es, das vielfältige Wirken von Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen noch besser zu unterstützen. Bis zum 15. September 2025 können Zuschüsse für Projekte beantragt werden – beispielsweise für Veranstaltungen zur Würdigung Ehrenamtlicher, Aufwandsentschädigungen, notwendige Ausrüstungen oder Weiterbildungen.
Für die Antragstellung ist ein Nachweis über eine unentgeltliche und gemeinwohlorientierte Tätigkeit erforderlich. Während viele Vereine dies über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes belegen können, bietet sich nun ein zusätzlicher Service: Das Landratsamt stellt auf Anfrage eine Gemeinwohlbestätigung aus. Damit erhalten insbesondere Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen ohne Vereinsstatus die Möglichkeit, ebenfalls von den Förderungen des Landes zu profitieren.
Interessierte Einzelpersonen, Gruppen oder Initiativen können sich hierzu direkt an die Bürgerbeauftragte des Landkreises, Anne-Kathrin Habermann, wenden: buergeranliegen@kreis-gth.de
Hier geht es zum Förderportal des Freistaates Thüringen.