Baustellen in Gotha: Straßensperrungen im September und Oktober 2025

Bildnachweis: iStock.com/ Stadtratte

Gehweg-und Fahrbahnausbau Philosophenweg / Ecke Friedrichstraße

Im Zeitraum von Montag, dem 01.09.2025 bis voraussichtlich Freitag, dem 24.10.2025, erfolgen Ausbau- und Pflasterarbeiten im Bereich Philosophenweg/Ecke Friedrichstraße, unter halbseitiger Sperrung für den fließenden Fahrzeugverkehr. Infolge dessen wird ein Einbahnstraßensystem in Fahrtrichtung Friedrichstraße eingerichtet.

Radweg- und Fahrbahnausbau Breitenbachstraße

Ab dem 01.09.2025 erfolgen Ausbauarbeiten für einen Radweg zwischen dem Bürgerpark Rudloffstraße und der Südstraße. Hierzu kommt es abschnittweise zur Vollsperrung für den fließenden Fahrzeugverkehr im Bereich der Breitenbachstraße. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mittwoch, dem 15.10.2025 an.

Gehwegausbau Schützenallee vom 10.09. bis 02.10.2025

Auf Grund einer notwendigen Gehwegsanierung kommt es im Bereich der Schützenallee, Höhe Hausnummer 22 bis 26, zur Vollsperrung für den fließenden Fahrzeugverkehr. Um die Erreichbarkeit der ansässigen Parkplätze zu gewährleisten wird die Einbahnstraße, zwischen Schützenallee und Moßlerstraße, aufgehoben. Im Zuge der Arbeiten kommt es ebenfalls zu Einschränkungen im ruhenden Verkehr.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.