Stadt Gotha informiert: Zuständigkeit der Gewerbebehörde
Die Gewerbebehörde der Stadt Gotha möchte auf diesem Wege nochmals informieren, das sie als Untere Gewerbebehörde für Gewerbeummeldungen, Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen ausschließlich für die Stadt Gotha und deren Ortsteile Sundhausen, Siebleben, Uelleben und Boilstädt zuständig ist.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Anfragen, Terminbuchungen und An-, Um- oder Abmeldungen von Gewerbebetrieben und deren Betriebsstätten, die sich im Landkreis Gotha befinden.
Es wird um Verständnis und Beachtung gebeten, dass Gewerbeangelegenheiten außerhalb der Stadt Gotha aber innerhalb des Landkreises Gotha vom Landratsamt Gotha, Untere Gewerbebehörde, als zuständige Behörde bearbeitet werden.