Senkung der Gastro-Steuer: „Kein ‚Schnitzel-Rabatt‘ im Kreis Gotha zu erwarten“
230 Gastro-Betriebe im Kreis Gotha und 1 Tipp für die Gäste: Preis vom Lieblingsgericht merken und dem Wirt im Januar auf den Zahn fühlen.
Gewerkschaft NGG fordert faire Tariflöhne statt Steuer-Bereicherung für Gastronomen.
Kein „Schnitzel-Rabatt“: Das Essen in Gaststätten und Restaurants im Landkreis Gotha wird nicht günstiger. Auch dann nicht, wenn die Umsatzsteuer Anfang nächsten Jahres wieder von 19 auf 7 Prozent sinkt. Davon ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) überzeugt.
„Kein Wirt und kein Restaurant-Chef wird zum 1. Januar 2026 neue Speisekarten drucken. Jedenfalls nicht, um die Preise zu senken“, sagt Jens Löbel. Der Geschäftsführer der NGG Thüringen ist „mehr als skeptisch“, wenn es um die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Senkung der Gastro-Steuer zum Jahreswechsel um 12 Prozent geht.
„Wer hofft, dass damit auch Schnitzel, Gulaschsuppe, Kaiserschmarrn & Co. billiger werden, der hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Gastronomen werden viele fadenscheinige Gründe finden, warum sie die 12 Prozent dringend brauchen – und zwar für den Betrieb, für sich selbst“, so Löbel.
„Hohe Energiekosten“ seien dabei das „Standard-Totschlag-Argument“ der Branche. Und natürlich die Lohnkosten: „Wirte und Restaurantchefs werden garantiert mit dem Mindestlohn argumentieren. Der steigt nämlich ausgerechnet zum 1. Januar auf 13,90 Euro – also um 1 Euro und 8 Cent pro Stunde. Dabei ist das gerade einmal die Hälfte von dem, was ein Wirt schon an einem einzigen Schnitzel zusätzlich verdient, wenn die Steuersenkung kommt“, sagt der Gewerkschafter.
Ganz abgesehen davon, dass Jens Löbel vom niedrigen Mindestlohn in der Branche ohnehin nichts wissen will: „Wirklich fair ist nur der Tariflohn. An den sollten sich die Gastronomen im Kreis Gotha halten. Spätestens dann, wenn die Wirte die Steuersenkung im Januar nicht an die Gäste weitergeben, können sie sich nicht mehr herausreden: Dann ist nämlich genug Geld für einen Lohnzuschlag da – für den Koch genauso wie für die Kellnerin.“
Die NGG Thüringen appelliert schon jetzt an die Gäste von Hotels, Restaurants und Gaststätten im Kreis Gotha, sich die Preise für einzelne Gerichte genau zu merken. „Was das Lieblingsgericht kostet, weiß jeder. Aber auch ein Foto von der Speisekarte ist natürlich ideal, um dem Wirt oder Restaurant-Chef im Januar auf den Zahn zu fühlen, wenn die Preise dann noch genauso hoch sind wie heute“, sagt Jens Löbel.
Er rät Gästen, dann „gezielt und offensiv nachzuhaken, wie viel vom Mehrwertsteuer-Geschenk beim Personal in der Küche und im Service angekommen ist“. Die entscheidende Frage dabei sei: „Wo sind die 12 Prozent geblieben?“, so Löbel. Das sei schließlich erlaubt und vor allem in den Restaurants angebracht, die „auch sonst ständig die Preise nach oben schrauben“.
Der NGG-Geschäftsführer setzt damit auf „moralischen Gastro-Druck“: „Nur, wenn die Gäste höflich, aber hartnäckig und vor allem systematisch beim Restaurantbesuch nachfragen, besteht wenigstens die Chance, aus der Mehrwertsteuersenkung keinen 100-Prozent-Mitnahmeeffekt für Wirte im Kreis Gotha zu machen.“ Vor allem sollten sich die Gäste dabei auch nach einem Lohn-Plus für die Beschäftigten erkundigen.
Gelegenheiten für den „Gastro-Steuer-Check“ gebe es schließlich mehr als genug: Immerhin bieten im Landkreis Gotha gut 230 gastronomische Betriebe, in denen rund 1.590 Beschäftigte arbeiten, Herzhaftes und Süßes, Warmes und Kaltes zum Essen an, so die NGG. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
Sehr geehrter Herr Löbel.
Das solche Forderung nur von Gewerkschaftsfunktionären kommen kann ist natürlich hinlänglich bekannt.
Ich weiß nicht auf welcher Schule Sie solchen Unsinn beigebracht bekamen aber irgendwie erscheint mir, dass Sie nicht lange dort waren.
Nennen Sie mir nur einen einzigen Grund, warum ein Gastronom Ihnen solch unverschämte Fragen, wie Sie im Text fordern, beantworten sollte.
Ich würde Sie wahrscheinlich auf Ihr gerade bestelltes Getränk einladen und danach vom Hausrecht Gebrauch machen, Ihnen einen entsprechenden Platzverweis erteilen und Sie als unerwünschte Person am Empfang bildlich hinterlegen.
Welche niedere Beweggründe bringen Sie zu solch abstrusen Gedanken und Aussagen?
Unglaublich aber ja, absolut typisch für Gewerkschaftsfunktionäre, denen es um die eigene Daseinsberechtigung geht.
Und Sie müssen keinerlei Recherchen anstellen, ich bin kein Arbeitgeber, ich bin in einem Angestelltenverhältnis.