Änderung der Katzenschutzverordnung in der Gemeinde Hörsel
Strengere Regeln für Katzenbesitzer:innen in der Gemeinde Hörsel: Mit der Änderung der Katzenschutzverordnung, die am 14. August im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden ist, ist nun auch die Gemeinde Hörsel mit ihren Ortsteilen Aspach, Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Metebach, Neufrankenroda, Teutleben, Trügleben und Weingarten als Schutzgebiet ausgewiesen.
Wer Katzen in den genannten Ortsteilen als Freigänger hält, ist dazu verpflichtet, diese kastrieren bzw. sterilisieren, mit einem Chip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Wichtig ist außerdem: Als Halter:in gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern.
Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und damit gleichzeitig Leid und Tierkrankheiten einzudämmen. Die Änderung der Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, am 15. August 2025, in Kraft. Durch eine Übergangsregelung haben Katzenhalter:innen ab diesem Tag einen Monat Zeit, den genannten Pflichten nachzukommen.
Als Schutzgebiete sind bereits die Gemeinde Georgenthal, die Stadt Gotha, die Stadt Waltershausen und die Stadt Ohrdruf jeweils mit ihren Ortsteilen ausgewiesen. Dazu kommen die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ mit ihren Mitgliedsgemeinden sowie die Gemeinden Luisenthal und Emleben.