Richtlinie zur Stabilisierung innerörtlicher Lagen verlängert
Der Kreistag hat in seiner Juni-Sitzung die Gültigkeit der Richtlinie zur Stabilisierung innerörtlicher Lagen im Landkreis um weitere drei Jahre bis 2028 verlängert. Diese Förderrichtlinie soll helfen, innerörtliche Lagen als Raum wirtschaftlichen Handelns zu stabilisieren.
Denn insbesondere Gewerbetreibende und Händler sind in innerörtlichen Bereichen einem großen Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der durch technologischen Wandel, Änderung von Vertriebsstrukturen und veränderten Käuferinteressen beschleunigt wird. Damit Maßnahmen, die der Stabilisierung und Attraktivitätssteigerung von Handel und Gewerbe zugutekommen, mit denen Kund:innen neu- oder zurückgewonnen werden können oder die zentrale Bereiche in Städten und Gemeinden als Orte wirtschaftlichen Handelns und der Begegnung stabilisieren, umgesetzt werden können, gewährt der Landkreis Gotha Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie. Pro Projekt können bis zu 3.000 Euro beantragt werden. In diesem Jahr stehen insgesamt 30.000 Euro zum Abruf bereit.
In den zurückliegenden zwei konnten zahlreiche Anträge bewilligt und Maßnahmen gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:
- die Digitalisierung des Gotha-Gutscheins
- der Pop-up-Store in Waltershausen
- das Fest „Kürbisse glühen“ in Friedrichroda sowie
- der Bau einer Sitzgruppe in Neudietendorf.
Der Antrag kann hier heruntergeladen werden:
www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/sonstige/Antrag_RL_Stabilisierung_inneroertl._Lagen.pdf