Mehr Lehrer eingestellt als ausgeschieden – Insgesamt mehr als 2600 neue Beschäftigte

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Bildungsminister Christian Tischner hat zum Schuljahresauftakt über die aktuellen Einstellungszahlen an den Thüringer Schulen informiert. „Die neue Landesregierung hat Bildung zur zentralen Priorität gemacht. Deshalb arbeiten wir trotz der weiterhin schwierigen Bewerberlage entschlossen daran, zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen. Wir stärken die Schulen und schaffen gleichzeitig moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für guten Unterricht. Im Schuljahr 2024/25 konnten 1.358 Einstellungen im Lehrerbereich vorgenommen werden. Demgegenüber sind 836 Lehrerinnen und Lehrer aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden. Damit wurden deutlich mehr Lehrkräfte eingestellt als den Schuldienst verlassen haben. Insgesamt konnten wir mehr als 2600 neue Beschäftigte für die Staatlichen Schulen im Freistaat gewinnen. Diese Zwischenbilanz unserer Anstrengungen zur Personalgewinnung kann sich sehen lassen. Der Einstellungsturbo hat gezündet. Dieses Tempo wollen wir beibehalten“, erklärte Tischner.

Einstellungsturbo – Zahlreiche Maßnahmen bereits umgesetzt

Zahlreiche Maßnahmen wurden seit Antritt der neuen Landesregierung bereits umgesetzt, dazu zählen unter anderem: Die deutliche Ausweitung der Kapazitäten des Dualen Studiums für das Regelschullehramt von 50 auf 70 Plätze, die Intensivierung des Kontakts mit Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern für frühzeitige und verbindliche Einstellungszusagen, die Einsetzung von „Bewerber-Coaches“ an den Schulämtern für eine schnelle und individuelle Beratung, regionale Kooperationen zur Unterstützung besonders betroffener Schulen („Cluster-Bildung“), der neue dreimonatige Vorkurs für Seiteneinsteigende und freiwillige Hinzuverdienstmöglichkeiten für Lehramtsanwärter.

Neues Schuljahr beginnt für 261.226 Schülerinnen und Schüler

Für 261.226 Schülerinnen und Schüler beginnt am kommenden Montag das neue Schuljahr 2025/26. 18.310 ABC-Schützen erwartet bereits am Samstag ihre feierliche Schuleinführung. „Allen Schülerinnen und Schülern sowie dem gesamten schulischen Personal wünsche ich einen erfolgreichen Schulstart voller Zuversicht. Mir ist aber auch wichtig, dass wir die Eltern an Bord haben. Schule gelingt am besten im Miteinander, also wenn wir gemeinsam Verantwortung für die Bildung unserer Kinder übernehmen“, so Minister Tischner.

Weiteres zusätzliches Personal: 690 neue Lehramtsanwärter und sonderpädagogische Förderung ausgebaut

Im zurückliegenden Schuljahr haben 690 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Dienst aufgenommen. Zusätzlich konnten 498 Erzieherinnen und Erzieher sowie 85 Sonderpädagogische Fachkräfte (SPF) an den Horten der staatlichen Schulen ihre Arbeit aufnehmen.

Die unbefristete Einstellung weiterer SPF wurde gezielt vorangetrieben, um angesichts fehlender Lehrerinnen und Lehrer für Förderpädagogik die Situation in diesem Bereich zu verbessern. Die Schulämter nehmen tagesaktuell weitere Einstellungen vor. Damit werden weitere sonderpädagogische Kompetenzen ins Schulsystem eingebracht, Schülerinnen und Schüler gefördert und Schulen bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts unterstützt.

Bessere Unterstützung für Seiteneinsteiger

Knapp ein Drittel der neueingestellten Lehrkräfte sind Seiteneinsteiger. Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden die Qualifizierungsmaßnahmen neu sortiert, strukturiert und um einen dreimonatigen Vorkurs erweitert. „Seiteneinsteiger werden nicht mehr ins kalte Wasser geworfen. Ziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der Abbrecherquoten, besserer Unterricht und eine Stärkung der Bildungsqualität. Das haben wir im Regierungsvertrag versprochen und nun so umgesetzt“, erklärte Tischner.

Unterrichtsabsicherung bleibt oberste Priorität

Unterrichtsabsicherung wird auch im anstehenden Schuljahr oberste Priorität bleiben. Daher wird an die ersten Ansätze zur Verbesserung der Unterrichtssituation an den Schulen angeknüpft, die im Rahmen des 100-Tage-Programms bereits angeschoben wurden. Zu den in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen zählen etwa neue Kooperationen für Lehrerbildung mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder die Neu-Ausrichtung der Sonderzuschläge, die zukünftig Lehramtsanwärtern gewährt werden sollen, da hier ein größerer Steuerungseffekt angenommen werden kann.  

Kapazitäten im Dualen Studium erhöht – Stärkung der Schulart Regelschule

73 Studierende konnten für ein Duales Studium Regelschullehramt gewonnen werden. Drei Nachrücker starten an Ausbildungsschulen aus dem Vorjahr, an denen das Ausbildungsverhältnis nicht aufrechterhalten werden konnte. Bis zum 8. August werden alle Vertragsunterzeichnungen abgeschlossen sein.

Das Einführungspraktikum an der jeweiligen Ausbildungsschule beginnt für die Studierenden des zweiten Jahrgangs am 1. September 2025. Die Studierenden des ersten Jahrgangs nehmen nach den Sommerferien im dritten Semester nun erstmalig ihre regelmäßigen Praxisanteile jeweils montags und freitags an den Ausbildungsschulen wahr.

Aktuell wird zusätzlich geprüft, ob die noch geltenden Fächerkombinationsvorschriften im Lehramt Regelschule entfallen können. So sollen künftig die Studienfächer dort, wo aktuell noch Einschränkungen bestehen, frei wähl- und kombinierbar sein. 

Freiwillige Hinzuverdienstmöglichkeiten für Lehramtsanwärter

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Thüringen haben mit Beginn des neuen Schuljahres die Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen und gleichzeitig mitzuhelfen, den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Die Anwärter aller Schularten können damit fortan entgeltlich mehr unterrichten. Damit eröffnet sich den Lehramtsanwärtern im Dienst des Freistaats Thüringen die Möglichkeit, über den im Ausbildungsverhältnis vorgesehenen Ausbildungsunterricht hinaus weiteren selbständigen Unterricht zu erteilen.

Pilotphase für Sprachtests und -förderung beginnt 2026

Weitere Maßnahmen im Bereich Schulentwicklung und Bildungsqualität sind ebenfalls in der Vorbereitung. Dazu zählen etwa die verbindlichen Sprachtests im 5. Lebensjahr und darauf aufsetzende, gezielte Fördermaßnahmen für Kinder. Ziel ist die Entlastung der Lehrkräfte und die Verbesserung der Unterrichtsbedingungen. Die Pilotphase soll 2026 starten.

Neue Schulordnung bringt Leistungsorientierung und Schulautonomie in Einklang

Mit der Novelle der Thüringer Schulordnung hat die Landesregierung das Prinzip „Fordern und Fördern“ wieder stärker in den Fokus der Bildungspolitik gerückt. Die verpflichtende Versetzungsentscheidung ab Klasse 6 und die verbindliche Bewertung von Verhalten und Mitarbeit schon in der Primarstufe folgt dem Ziel, Leistung wieder mehr wertzuschätzen. Gleichzeitig wird für individuelle Lösungen ein Rahmen geschaffen und es bleibt genug Raum für gewachsene individuelle pädagogische Konzepte an den Gemeinschaftsschulen.

Verfassungsviertelstunde: Demokratiebildung an Schulen nachhaltig stärken

An ausgewählten Schulen startet im neuen Schuljahr die „Verfassungsviertelstunde“ als neuer Baustein der Demokratiebildung. Voraussichtlich 20 Schulen werden nach Interessenbekundungsverfahren dafür ausgewählt. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrkräfteentwicklung und Medien erarbeitet derzeit eine Weiterbildung, die die Lehrkräfte der Modellschulen vor der Einführung durchlaufen. Die Entwicklung des wöchentlichen Unterrichtsformats „Verfassungsviertelstunde“, mit dem das Bewusstsein für die fundamentale Bedeutung demokratischer Teilhabe sowie der Werte der Thüringer Verfassung und des Grundgesetzes für das Leben der Einzelnen und das gesellschaftliche Zusammenleben gestärkt werden soll, ist ein Vorhaben aus dem Regierungsvertrag. 

Vorgaben für digitale Endgeräte

Noch in dieser Woche werden die Schulen außerdem auf die landeseinheitlich geltenden Vorgaben für die private Nutzung digitaler Endgeräte an Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe hingewiesen. Künftig ist der Gebrauch von Smartphones, Tablets oder Smartwatches während des Unterrichts, in Pausen und im Hort grundsätzlich untersagt – es sei denn, die Nutzung ist pädagogisch angeleitet, medizinisch notwendig oder durch einen Notfall begründet. Diese Regelungen sind – unter Einbindung der Schulkonferenz – verpflichtend in den Hausordnungen zu verankern.

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