Gotha ist weiterhin „Fairtrade-Stadt“

Foto: © Stadt Gotha

Die Residenzstadt Gotha erfüllt weiterhin alle fünf Kriterien der Fair Trade-Towns-Kampagne und trägt für weitere zwei Jahre den Titel „Fairtrade-Stadt“. Die Auszeichnung wurde erstmalig im Jahr 2017 durch Fairtrade Deutschland e.V. verliehen. Seitdem baut die Kommune ihr Engagement weiter aus.

Die Unterstützung des fairen Handels wurde in einem Stadtratsbeschluss festgehalten, in Geschäften und gastronomischen Betrieben werden Produkte aus fairem Handel angeboten, die Zivilgesellschaft leistet Bildungsarbeit und die lokalen Medien berichten über die Aktivitäten vor Ort.

Die Fairtrade-Towns-Kampagne bietet der Stadt Gotha auch konkrete Handlungsoptionen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG´s), die 2015 verabschiedet wurden. Unter dem Motto „global denken, lokal handeln“ leistet die Stadt mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag. Gotha ist eine von über 820 „Fairtrade-Towns“ in Deutschland. Das globale Netzwerk der „Fairtrade-Towns“ umfasst über 2.000 Fairtrade-Towns in insgesamt 36 Ländern, darunter Großbritannien, Schweden, Brasilien und der Libanon.

Weiter Informationen Kampagne unter www.fairtrade-towns.de.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.