Ermittlungen führen zur Musicalbühne

Mit KI erstellt

Erfurt, Erfurt Hauptbahnhof (ots)

Musik und Uniform passen spätestens beim Gedanken an die drei großen Bundespolizei-Orchester bestens zusammen. Aber wie verhält es sich mit der Ermittlungsarbeit der Beamten und einer Musicalbühne?

Zum Wochenbeginn wurde der Bundespolizeiinspektion in Erfurt durch einen anonym bleibenden und ehrlichen Reisenden eine schwarze Umhängetasche mit Inhalt übergeben, welche auf der Zugfahrt von Berlin nach Erfurt aufgefunden worden ist.

Auf der Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer halfen sowohl die im Smartphone hinterlegten Notfallkontakte und in der Tasche befindliche Dokumente. Flankiert durch Recherchen im Internet wurden die Ermittlungen auf einen Darsteller des Beatles-Musicals „All you need is love“ gelenkt. Den beharrlichen Ermittlern gelang die Kontaktaufnahme mit dem Management des Musicals. Der Darsteller hatte dort den Verlust seiner Wertsachen bereits bekannt gemacht.

Die Bundespolizei würde zu gern taktvoll den Song „All you need is love“ mit anstimmen, doch der Beatles-Titel „Get Back“ trifft deutlich besser zu, denn die Übersetzung „Komm zurück“ gilt für die verloren gegangene Reisetasche des Musikers, der sich erfreut über den schnellen Ermittlungserfolg der Bundespolizisten zeigte.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.