Medianentgelte 2024: Löhne steigen deutlich – Gender-Pay-Gap leicht gesunken
- Medianentgelte stiegen im Jahr 2024 auf monatlich 4.013 Euro
- Gender-Pay-Gap liegt bei 346 Euro – Rückgang zum Vorjahr
- Höchste Einkommen in Hamburg, niedrigste in Mecklenburg-Vorpommern
Löhne im Aufwärtstrend
Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2024 bei monatlich 4.013 Euro. Im Vergleich zu 2023 entspricht das einem Zuwachs von 218 Euro bzw. 5,7 Prozent. Der Anstieg ist vor allem auf höhere Tarifabschlüsse zurückzuführen.
Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen
Männer erzielten ein Medianentgelt von 4.138 Euro, Frauen dagegen 3.793 Euro. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap beträgt somit 346 Euro und ist damit um 21 Euro geringer als im Vorjahr. Ursachen sind unter anderem die ungleiche Verteilung auf Berufsbranchen und familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, die bei Frauen häufiger vorkommen und Karrieren hemmen können.
Regionale Unterschiede beim Verdienst
Am meisten verdienten Vollzeitbeschäftigte in:
- Hamburg: 4.527 Euro
- Baden-Württemberg: 4.356 Euro
- Hessen: 4.325 Euro
Die niedrigsten Medianentgelte wurden in folgenden Bundesländern verzeichnet:
- Mecklenburg-Vorpommern: 3.294 Euro
- Thüringen: 3.307 Euro
- Sachsen-Anhalt: 3.353 Euro
Bildung macht den Unterschied
Das Entgelt variiert stark nach dem Bildungsabschluss:
- Ohne Berufsabschluss: 2.987 Euro
- Mit Berufsabschluss: 3.870 Euro
- Akademischer Abschluss: 5.916 Euro
Alter bringt Erfahrung – und mehr Geld
Mit steigendem Alter und zunehmender Berufserfahrung steigt auch das Einkommen:
- Unter 25 Jahre: 3.061 Euro
- 25 bis unter 55 Jahre: 4.079 Euro
- 55 Jahre und älter: 4.165 Euro
Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
Mit den neuen Zahlen wurde auch der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit aktualisiert. Hier lassen sich branchen- und berufsbezogene Entgeltdaten detailliert abrufen:
Methodische Hinweise
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Medianentgelte aus – nicht Durchschnittsgehälter im engeren Sinne. Erfasst werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte. Grundlage sind die Entgeltmeldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung.
Da nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.550 € West / 7.450 € Ost) vollständig gemeldet werden, liegen keine vollständigen Daten für besonders hohe Einkommen vor. Deshalb verwendet die BA den Median: Die eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger als diesen Wert, die andere mehr.
Die Erhebung erfolgt jeweils zum Stichtag 31. Dezember.