Smartphones und Smartwatches können Leben retten
Die automatische Unfallerkennung auf dem Smartphone oder der Smartwatch kann Leben retten. Sie setzt einen Notruf ab, wenn ein Mensch nach einem Unfall selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Parallel dazu werden die GPS-Daten an die Leitstelle übermittelt, so dass die Rettungskräfte zügig den exakten Standort der verunfallten Person finden können.
„Aus diesem Grund empfehlen wir allen Menschen, die entsprechende Funktion auf ihrem Smartphone oder auf ihrer Smartwatch zu aktivieren, wenn sie nicht schon automatisch vom Hersteller aktiviert wurde“, sagt Patrick Seyfarth, Disponent in der Zentralen Leitstelle im Landratsamt Gotha.
Die Zentrale Leitstelle ist Notruf-, Alarm-, Einsatz- und Fernmelde-zentrale für den Rettungsdienst, sie gehört zum Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Sie nimmt alle eingehenden Notrufe und Hilfeersuchen entgegen und veranlasst, lenkt und koordiniert notwendige Einsatzmaßnahmen.
In neuen Autos ist die automatische Unfallerkennung inzwischen ein Standard. Auch moderne Handymodelle und Smartwatches verfügen über die entsprechende Funktion. Bei einigen Anbietern muss diese Funktion selbst aktiviert werden, bei anderen Herstellern ist sie von Haus aus aktiviert. Nähere Informationen dazu befinden sich in der Regel im Manual zum entsprechenden Gerät.
Allerdings kann die Unfallerkennung auch zu kuriosen Einsätzen führen. So verlor kürzlich ein Autofahrer zwischen Ohrdruf und Wölfis sein Handy aus dem fahrenden Kraftfahrzeug – und bemerkte es nicht. Die Zentrale Leitstelle im Landratsamt Gotha bekam einen Notruf, konnte die Nummer jedoch nicht erreichen und schickte deshalb einen Rettungswagen zum vermeintlichen Unfallort. Hier fanden die Retter aber keine verunfallte Person, sondern ausschließlich ein Handy. Dieses hatte keinen elementaren Schaden genommen und konnte später dem glücklichen Besitzer zurückgegeben werden.
Doch im Zweifelsfall gilt: Besser ein Fehlalarm, als ein verunfallter Mensch, der keine Hilfe bekommen kann.
Kosten für einen Einsatz, der aus einem Fehlalarm resultiert, werden ausschließlich bei Missbrauch des Notrufes in Rechnung gestellt.