Falscher Enkeltrick im Ilm-Kreis – Seniorinnen reagieren vorbildlich

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay

(ots/red.)
Wie die Polizei mitteilt, kam es am Montag (8. Juli 2025) im Ilm-Kreis zu zwei versuchten Betrugsfällen per Telefon, bei denen gezielt ältere Menschen ins Visier genommen wurden.

Betroffen waren eine 83-jährige Frau aus Heyda sowie eine 74-Jährige aus Stadtilm. In beiden Fällen gaben sich die Anrufer als angebliche Behördenmitarbeiter aus und behaupteten, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um einer Inhaftierung zu entgehen, sei eine Kaution zu zahlen.

Beide Frauen reagierten jedoch richtig, beendeten die Gespräche sofort und wandten sich an die Polizei. Ein finanzieller Schaden entstand somit nicht.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass Betrüger gezielt ältere Menschen anrufen, um mit emotionalem Druck Geld zu erpressen. Angehörige werden gebeten, ihre Eltern und Großeltern über diese Masche aufzuklären.

Wichtige Verhaltenstipps:

  • Geben Sie keine persönlichen Daten am Telefon preis.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Beenden Sie verdächtige Gespräche sofort.
  • Kontaktieren Sie im Zweifel Ihre Polizeidienststelle.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
👉 www.polizei-beratung.de
👉 Telefonberatung der LPI Gotha: 03621-781504

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.