NS-Raubgut: Freistaat Thüringen gibt stehendes Angebot zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung ab
Thüringens Kulturminister Christian Tischner wurde per Beschluss der Landesregierung vom 20. Mai 2025 bevollmächtigt, ein stehendes Angebot für alle Kulturgut bewahrenden Landeseinrichtungen des Freistaates Thüringen abzugeben.
„Mit der Unterzeichnung bekennt sich der Freistaat Thüringen zu dem Ziel, die Rückgabe von NS-Raubgut zu vereinfachen. Es geht darum, gerechte und faire Lösungen für die noch heute – 80 Jahre nach Kriegsende – offenen Fälle zu finden. Wichtig ist, dass wir diesen Weg gemeinsam mit allen Einrichtungen gehen, die Kulturgut in Thüringen bewahren, um die Arbeit des Schiedsgerichts übergreifend zu ermöglichen“, betonte Tischner.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbänden haben im März 2025 mit einem Verwaltungsabkommen beschlossen, dass zukünftig ein Schiedsgericht für NS-Raubgut zur Verfügung stehen wird. Es soll als alternativer Streitbeilegungsmechanismus im Sinne der Washingtoner Prinzipien zur Findung von gerechten und fairen Lösungen bei Restitutionsfragen bei Kulturgut dienen. Das Schiedsgericht wird zukünftig in den Fällen, in denen Rückgaben nach einem Vorverfahren strittig bleiben, abschließend entscheiden. Es wird gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden, der Jewish Claims Conference (JCC) und dem Zentralrat der Juden in Deutschland benannt, soll beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste Magdeburg/Berlin (DZK) eingerichtet werden und löst die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ab.
Dieses neue Schiedsgericht kann nur aktiv werden, wenn sich die Parteien freiwillig darauf einigen. Damit Opfer und deren Nachfahren einseitig das Gericht anrufen können, sieht die Schiedsgerichtsordnung vor, dass alle Länder und Kulturgut bewahrende Einrichtungen in den Kommunen ein „stehendes Angebot“ abgeben sollen, mit dem sie sich zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im konkreten Einzelfall verpflichten. Dieses Angebot wird auf der Website des Schiedsgerichts NS-Raubgut veröffentlicht.
Somit sind auch alle sammlungsbewahrenden Einrichtungen im Freistaat aufgerufen, das „stehende Angebot“ mit einer Frist bis Ende September 2025 abzugeben. Die Wahrscheinlichkeit konkreter Schiedsgerichtsfälle in Thüringen ist jedoch gering.