Verantwortung für Leinatal-Aquädukt weiter ungeklärt – Einsturz des Bauwerkes nicht ausgeschlossen

Deutsch: Das Aquädukt des Leinakanals über die ehemalige Trasse der Thüringer Bahn bei Gotha. Datum 25. August 2010 Quelle Eigenes Werk Urheber Michael Sander

„Wie mir die Landesregierung jetzt offiziell mitgeteilt hat, ist die Verantwortung für das Leinatal-Aquädukt weiter ungeklärt. Zwar wurde einst die Deutsche Bahn AG zur Eigentümerin erklärt, doch die hatte 2006 erfolgreich dagegen geklagt. Gegen eine Zuordnung der Stadt Gotha ist seit März dieses Jahres eine Klage der Stadt anhängig. Bis das Verfahren nicht entschieden ist, wird der Verfall des denkmalgeschützten Bauwerkes fortschreiten“, informiert der Linke-Landtagsabgeordnete aus Gotha, Sascha Bilay.

Der Parlamentarier hatte sich schriftlich bei der Regierung nach dem aktuellen Stand des Aquäduktes erkundigt. Von dort erhielt er nun die Antwort, dass alles ungeklärt sei. Allerdings wisse die Landesregierung von der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Gotha, die dem Umweltministerium nachgeordnet ist, dass zwar keine unmittelbare Gefahr für den Wasserhaushalt bestehe, weil Wasser unterhalb des Aquäduktes nicht abgeleitet werden könne. Allerdings sei das denkmalgeschützte Bauwerk an sich gefährdet. Vor allem könne es zu Ausspülungen im Untergrund kommen, die die Statik des Bauwerkes beeinträchtigen und zum Einsturz führen können. Aus früheren Messungen sei bekannt, dass es Lageabweichungen gebe und sich das Bauwerk neige. Dies sei vermutlich die Folge der aufgegebenen Drainage im Bereich der ehemaligen Bahntrasse. „Die Landesregierung sieht offensichtlich keinen Handlungsdruck, weil ein Einsturz des Aquäduktes zu keiner Gefährdung des Wasser führt. Dass dann allerdings das historische Bauwerk weg ist und die Wasserkunst in der ehemaligen Residenzstadt Gotha bedeutungslos geworden ist, scheint die Landesregierung nicht zu kümmern“, stellt der Abgeordnete fest.

Bilay hatte deshalb auch nach den Kosten einer möglichen Instandsetzung gefragt. Die Landesregierung beziffere dies nach Schätzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf 400.000 Euro. Ein grundhafte Instandsetzung würde sogar das Doppelt beanspruchen. Dafür stünden allerdings weder Fördermittel der EU noch des Bundes oder des Landes zur Verfügung. Allerdings hatte die frühere Landesregierung 2002 bereits Mittel des Denkmalschutzes für den Einbau einer Edelstahlwanne sowie eine Sanierung der Wände an die Stadt Gotha bewilligt. „Wenn vor 23 Jahren Landesmittel bereitgestellt wurden, ohne dass klar war, wer Eigentümerin des Aquäduktes ist, bleibt die Frage zu klären, weshalb nicht in den nächsten Jahren ebenfalls Gelder bereitgestellt werden könnten. Im Zweifels hätte das Land die Möglichkeit der Ersatzvornahme, um das Bauwerk zu retten. Die entstehenden Kosten könnten anschließend auch einem künftigen Eigentümer auferlegt werden“, bekräftigt abschließend Sascha Bilay.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.