Plenum und Plausch mit Sascha Bilay: Politik aus erster Hand bei Kaffee und Kuchen

Gotha. Am Montag, den 23. Juni, lädt der Linken-Landtagsabgeordnete Sascha Bilay ab 15:00 Uhr erneut zu „Plenum und Plausch – Neues aus dem Landtag“ in sein Wahlkreisbüro in der Blumenbachstraße 5 in Gotha ein.

Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Monat geht das neue Veranstaltungsformat in die zweite Runde.
In entspannter Atmosphäre informiert Sascha Bilay über die wichtigsten Themen und Beschlüsse der zurückliegenden Landtagssitzung. Dabei stehen nicht nur Berichte, sondern vor allem der Austausch mit den Gästen im Mittelpunkt.

„Ich lade herzlich alle Interessierten zu Kaffee und von mir selbstgebackenem Kuchen ein –
kommen Sie mit mir ins Gespräch, hier klären wir jede offene Frage“,
so Bilay.

Schon bei der Premiere des Formats zeigte sich: Der Austausch auf Augenhöhe kommt an. Zahlreiche Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um Fragen zu stellen, Kritik zu äußern oder einfach mehr über die politische Arbeit im Thüringer Landtag zu erfahren.

📌 „Plenum und Plausch“ findet regelmäßig im Anschluss an die Landtagssitzungen statt und soll politische Vorgänge transparent und zugänglich machen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.