Thüringer Landesregierung bekennt sich zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030
Das Thüringer Sozialministerium hat heute eine Kabinettvorlage zur „Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030“ eingebracht. Darin bekennt sich die Landesregierung dazu, die sich aus dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit und dem Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung ergebenden Handlungsansätze zu prüfen.
Darüber hinaus sollen in Übereinstimmung mit den Initiativen der Europäischen Union, dem nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit und dem Wohnungslosenbericht 2024 Maßnahmen entwickelt werden, um einen Thüringer Beitrag zur Umsetzung dieses Zieles zu leisten.
Dazu erklärt Sozialministerin Katharina Schenk: „Rund 3.145 Wohnungslose gab es laut offizieller Statistiken zum Ende des Jahres 2024 in Thüringen – das sind genau 3.145 zu viel. Gemeinsam ist es unsere Aufgabe, Begleitung, Schutz und Beratung zu organisieren. Wohnungslosigkeit hat mannigfaltige Ursachen. Sie tritt in der Regel nicht plötzlich ein, sondern kündigt sich an und bleibt oft lange bestehen. Als Landesregierung haben wir uns das Ziel gesetzt, die Wohnungslosigkeit auf der Grundlage bereits angestoßener Prozesse bis 2030 zu beenden. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben sozialpädagogischen Ansätzen und Präventionskonzepten geht es dabei auch um sozialen Wohnungsbau und die Bereitstellung entsprechender Unterkünfte durch die Kommunen.“
Um die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden, ist ein vernetztes, abgestimmtes und gemeinsames Engagement aller beteiligten Institutionen und staatlichen Ebenen nötig. Dazu zählen neben Bund, Ländern und Kommunen auch die Wohnungswirtschaft sowie Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe sowie die Interessenvertretungen der Wohnungslosen.
„Auch die Zivilgesellschaft ist gefragt, wenn es darum geht, Stigmatisierungen zu überwinden oder im näheren sozialen Umfeld Unterstützung zu leisten“, so Schenk.
Noch unter der Vorgängerregierung wurden die Vorbereitungen für eine „Thüringer Strategie zur Beseitigung der Wohnungslosigkeit“ getroffen. Diese soll unter den zuvor erläuterten Prämissen weiterentwickelt und zur Umsetzung gebracht werden.
Zum Stichtag 31. Januar 2024 betrug die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland gemäß Bundesamt für Statistik rund 439.500. Damit hat sich die Zahl der Wohnungslosen gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372.000, 2022: 178.100), was allerdings auch auf ein verbessertes Meldewesen zurückzuführen ist.
Für Thüringen weist das Statistische Bundesamt die folgenden Zahlen aus:
Thüringen | 2022Stichtag: 31.01.2022 | 2023Stichtag: 31.01.2023 | 2024Stichtag: 31.01.2024 |
Deutsche | 515 | 495 | 455 |
Ausländer | 430 | 6.380 | 2.690 |
Insgesamt | 940 | 6.875 | 3.145 |
https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22971/table/22971-0050
Erläuterungen zur Statistik:
Seit Einführung einer Bundesstatistik durch das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz im Jahr 2022 liegen amtliche Zahlen für klar definierte Sachverhalte vor. Das ist eine deutliche Verbesserung zur Datenerhebung und -analyse. Zuvor waren die in der öffentlichen Diskussion von unterschiedlichen Seiten genannten Zahlen von unklarer Qualität bzw. Verlässlichkeit.
Die Statistik umfasst gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie zur Vermeidung von ansonsten eintretender Wohnungslosigkeit in der Unterkunft verbleiben.
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Rahmen einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik berücksichtigt, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.
Nicht erfasst sind verdeckt wohnungslose Personen, also Menschen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen sind.
Weiterführende Informationen:
Mit der „Agenda 2030″ haben sich 193 Länder dazu verpflichtet, allen Menschen bis 2030 ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu bewahren. Dies umfasst soziale, ökonomische und ökologische Aspekte. Mit 17 Nachhaltigkeitszielen haben die Vereinten Nationen (UN) 2015 damit zukunftsweisende Prämissen definiert.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereits früh zu den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 hat sie in einem bundesweiten Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 dargestellt:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/nap-gegen-wohnungslosigkeit/nap-gegen-wohnungslosigkeit-node.html
Mit dem Wohnungslosenbericht 2024 hat die Bundesregierung außerdem einen gesamtdeutschen Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7