Landarztgesetz allein wird Ärzte-mangel nicht lösen
AOK PLUS-Vorstand fordert Strukturreformen im Gesundheitswesen
Mit der Landarztquote will die sächsische Regierung die medizinische Versorgung im Freistaat sichern. Seit dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 40 Medizinstudienplätze an junge Menschen vergeben, die nach ihrer Ausbildung als Ärzte auf dem Land arbeiten wollen. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute eine erste Evaluation zum Sächsischen Landarztgesetzt vorgelegt. Dazu sagt der Vorstand der AOK PLUS, Rainer Striebel:
„Das Sächsische Landarztgesetz ist ein richtiger und wichtiger Baustein, um junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit in ländlichen Regionen Sachsens zu gewinnen. Die steigenden Bewerberzahlen zeigen: Der Ansatz greift – und die enge Verbindung zur Region wirkt.
Gleichzeitig bleibt klar: Das Landarztgesetz allein wird den Ärztemangel nicht lösen. Der Fachkräftemangel ist einer der limitierenden Faktoren unseres Gesundheitssystems – längst nicht nur im hausärztlichen Bereich. Wenn wir nicht grundlegend umsteuern – hin zu multiprofessionellen Teams, digital gestützter Versorgung und verlässlichen Rahmenbedingungen für Arbeit und Leben im ländlichen Raum – wird es in Zukunft nicht an Geld, sondern an Menschen fehlen.
Wir brauchen mehr denn je eine konsequente Strukturpolitik für eine verlässliche und erreichbare Versorgung – gerade dort, wo sie am meisten gefährdet ist.“
AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 180.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.
Das Haushaltsvolumen 2025 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 22,63 Milliarden Euro. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 17,81 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung 4,21 Milliarden Euro und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 608 Millionen Euro.