Kostenfalle im Urlaub vermeiden

Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay

Noch vor dem Sommerurlaub dran denken: Auslandskrankenversicherung schützt vor ungeplanten Ausgaben.

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann den eigenen Urlaub aus der Bahn werfen. Gut, wenn man sich dann über organisatorische Fragen keine Sorgen machen muss. Die AOK PLUS erklärt, worauf Urlauber bei ihren Reisevorbereitungen achten müssen und wie sie am besten vorsorgen können.

Im europäischen Ausland ist der Zugang zu medizinischen Leistungen sehr einfach geregelt: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die bei Arztbesuchen in Deutschland nötig ist, gilt auch dort. Denn als Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist sie im gesamten Gebiet der Europäischen Union nutzbar. 

In vielen Ländern wird für medizinische Leistungen trotzdem eine Vorleistung der Patienten verlangt. Das Geld erhalten Versicherte der AOK PLUS im Nachgang auf Antrag erstattet. Teilweise werden für bestimmte Leistungen Zuzahlungen fällig, ähnlich wie in Deutschland. Auch diese können bei der Gesundheitskasse eingereicht werden, um prüfen zu lassen, ob eine Erstattung möglich ist.

Besonderheit bei Urlaub in drei Ländern

In der Türkei, in Bosnien-Herzegowina und Tunesien wird die EHIC nicht anerkannt. Mit diesen Staaten ist vertraglich geregelt, dass gesetzlich Versicherte aus Deutschland mit einem Auslandskrankenschein, einer sogenannten Anspruchsbescheinigung, auch dort medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese werden dann, wie mit der EHIC, über die AOK PLUS abgerechnet. Ausgenommen davon sind Eigenanteile und Zuzahlungen. Den Auslandskrankenschein beantragen Versicherte der AOK PLUS im Vorfeld ihres Urlaubs online auf plus.aok.de, telefonisch oder in einer der mehr als 130 Filialen in Thüringen und Sachsen.

Auslandsreisekrankenversicherung vermeidet Kosten

Im Ausland können Zuzahlungen und Eigenanteile für medizinische Behandlungen anfallen, die über die EHIC nicht abgedeckt sind und deshalb nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dazu gehören der Krankentransport nach Deutschland sowie Such- und Rettungsdienste. Kosten für Behandlungen in privaten Einrichtungen werden von der AOK PLUS nur in dem Umfang erstattet, in dem sie bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.

Außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Krankenversicherungskarte darf die AOK PLUS ebenfalls nicht die Kosten für medizinische Behandlungen übernehmen. Die Gesundheitskasse empfiehlt deshalb den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Reisen. Diese übernimmt die Kosten, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht getragen werden dürfen. Eine exklusive Auslandskrankenversicherung können Kunden der AOK PLUS beim Kooperationspartner Münchener Verein abschließen: Bereits ab 7,95 Euro pro Jahr und für bis zu 56 Tage pro Urlaub werden die Kosten für medizinische Leistungen übernommen. Die Zusatzversicherung umfasst alle ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen – ambulant und stationär – sowie Eigenanteile, Bergungskosten oder den Rücktransport. Sie kann individuell als Einzel- oder Familientarif abgeschlossen werden. abgeschlossen werden. Alle Informationen dazu sind unter plus.aok.de/weltweit zu finden.

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