Thüringen – Gem. Presseerklärung: Krankenhausfinanzierung für 2025 unterjährig erhöht und weiter gesichert

Bild von Cor Gaasbeek auf Pixabay

Einigung über Landesbasisfallwert – Thüringer Krankenhäuser erhalten über 2,1 Milliarden Euro für Patientenbehandlung.

Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) auf eine weitere Anhebung des Landesbasisfallwertes (LBFW) für das Jahr 2025 verständigt. Der neue Wert beträgt 4.453,76 Euro und wurde vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mit Wirkung zum 1. Juni 2025 genehmigt.

Mit dem erhöhten LBFW wird sich der Finanzaufwand der gesetzlichen Krankenkassen für stationäre Krankenhausleistungen in Thüringen im Jahr 2025 voraussichtlich auf rund 2,1 Milliarden Euro belaufen. Das entspricht einer Steigerung von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Einigung enthalten ist nunmehr auch eine nachträgliche Anpassung in Höhe von 31,7 Millionen Euro infolge von Tariferhöhungen aus dem Jahr 2024. Diese konnten erst jetzt berücksichtigt werden, da die entsprechenden Tarifabschlüsse, unter anderem zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA), zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verhandlungen noch nicht vorlagen. 

Mit der erzielten Einigung wird die Liquidität der Thüringer Krankenhäuser gesichert und eine verlässliche Finanzierung der stationären Versorgung gewährleistet. Gerade angesichts der angespannten finanziellen Lage haben beide Seiten alle verfügbaren Spielräume genutzt, um zusätzliche Planungssicherheit für das Jahr 2025 zu schaffen. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer hochwertigen stationären Versorgung in Thüringen.

Die Thüringer Krankenkassen betonen zudem: Die kurzfristige finanzielle Stabilisierung darf nicht über das eigentliche Ziel hinwegtäuschen. Langfristig gehe es darum, dass durch die angestoßene Krankenhausstrukturreform die Versorgungsstrukturen gezielter gesteuert und die medizinische Qualität noch weiter gestärkt werden. Die Krankenhausfinanzierung müsse sich deshalb künftig stärker an nachhaltigen Strukturverbesserungen orientieren und nicht allein an kurzfristigen Kostensteigerungen.

Hintergrund: Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Thüringen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Ausgabenentwicklung abschätzen. Auch für die Thüringer Krankenhäuser bedeutet der Abschluss der Vereinbarung Planungssicherheit auf der Einnahmenseite.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.