Arbeiten, Verkaufen, Outsourcen – Was bei digitalen Plattform-Einnahmen und -Ausgaben steuerlich zählt
Die Digitalisierung eröffnet vielfältige Möglichkeiten: Ob durch Verkäufe auf Plattformen wie eBay oder Vinted, den Vertrieb digitaler Produkte über App-Stores oder die Beauftragung internationaler Freelancer – die Grenzen zwischen Hobby, Nebenerwerb und Unternehmertum verschwimmen zunehmend. Doch mit diesen Chancen gehen auch steuerliche Pflichten einher, die insbesondere seit 2025 durch neue gesetzliche Regelungen präzisiert wurden.
Digitale Dienste kennen keine Grenzen – das Steuerrecht schon
Die Digitalisierung hat eine Welt geschaffen, in der Unternehmensstandorte, Serverfarmen und Kundenbeziehungen geografisch kaum noch greifbar sind. Doch während der Klick auf eine App oder Website global funktioniert, endet die nationale Steuerpflicht keineswegs an der Landesgrenze. Vielmehr treten 2025 vermehrt kleine Staaten und Sonderwirtschaftsregionen als digitale Knotenpunkte auf – mit gezielt gesetzten regulatorischen Vorteilen.
Ein prominentes Beispiel: Der Inselstaat Curaçao. Mit seiner Lizenzierungsbehörde für Online-Glücksspiel ermöglicht er seit Jahren iGaming-Anbietern den Betrieb mit vergleichsweise niedrigen regulatorischen Hürden und geringen Steuersätzen – und das bei globaler Reichweite. Auch deutsche Spieler nutzen trotz nationalem Glücksspielstaatsvertrag häufig Anbieter, die keine deutsche Lizenz sondern etwa eine Curaçao-Lizenz haben. Ähnlich agiert Malta, das mit der Malta Gaming Authority (MGA) ein formal EU-konformes Lizenzsystem anbietet – insbesondere im iGaming- und FinTech-Sektor. Selbst in anderen Branchen wie E-Health, Tokenisierung oder digitalen Identitäten setzen Kleinstaaten Maßstäbe:
- Liechtenstein etabliert sich als Hotspot für Blockchain-Finanzierungen,
- Estland bietet mit seiner e-Residency eine vollständig digitalisierte Unternehmensgründung,
- Singapur entwickelt sich zum Vorreiter im Bereich medizinischer Zertifikate und KI-basierter Diagnostik.
Kleine Staaten wie Curaçao oder Malta nutzen gezielt wirtschaftliche Nischen, in denen sie mit liberalen Gesetzen oder technologieoffener Regulierung punkten – etwa im Glücksspiel oder FinTech. Durch die Anbindung an internationale Standards wie jene der FATF, der OECD oder der ICAO gewinnen sie trotz ihrer Größe regulatorische Glaubwürdigkeit. Dank digitalisierter Verwaltungen und schlanker Strukturen reagieren sie oft schneller auf Marktveränderungen als größere Länder. Und weil in vielen digitalen Branchen der Standort zweitrangig ist, genügt ein rechtlicher Rahmen, um weltweit tätig zu sein – selbst ohne lokale Präsenz. Diese globale Struktur erschwert es jedoch, steuerliche Zuständigkeiten eindeutig zuzuordnen. Um dem zu begegnen, setzt die internationale Zusammenarbeit verstärkt auf Instrumente wie DAC7, DAC8 und OECD-Pillar II.
Für Privatpersonen und Selbstständige in Deutschland bedeutet das konkret: Auch kleinere Umsätze über Plattformen oder digitale Services geraten zunehmend ins Visier der Steuerbehörden – unabhängig davon, ob die Anbieter in Berlin, Curaçao oder Singapur sitzen.
Einnahmen aus App-Stores & Plattformen
Der Verkauf digitaler Inhalte über Plattformen wie Google Play, Apple App Store oder Etsy unterliegt ebenfalls steuerlichen Pflichten. Einnahmen aus solchen Verkäufen gelten als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Für Kleinunternehmer gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Umsatzgrenzen. Die Grenze für den Vorjahresumsatz wurde auf 25.000 € und für den laufenden Jahresumsatz auf 100.000 € erhöht . Wird die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschritten, erfolgt ein unterjähriger Wechsel zur Regelbesteuerung, was die Pflicht zur Abführung von Umsatzsteuer und zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit sich bringt.
Wann wird der private Verkauf steuerpflichtig?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen gemäß der EU-Richtlinie DAC7 verpflichtet, Transaktionen ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu melden. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Demnach müssen Plattformbetreiber wie eBay, Vinted oder Amazon Verkäufe melden, wenn ein Nutzer im Kalenderjahr mehr als 30 Transaktionen oder einen Umsatz von über 2.000 € erzielt.
Für gelegentliche Verkäufe privater Gegenstände besteht in der Regel keine Steuerpflicht. Anders verhält es sich jedoch, wenn Verkäufe regelmäßig erfolgen, Neuware angeboten wird oder eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. In solchen Fällen kann das Finanzamt von einem gewerblichen Handel ausgehen, was die Anmeldung eines Gewerbes und die Abgabe entsprechender Steuererklärungen erforderlich macht.
Freelancer im Ausland beauftragen
Die Beauftragung von Freelancern im Ausland, beispielsweise über Plattformen wie Fiverr oder Upwork, kann ebenfalls steuerliche Konsequenzen haben. Gemäß § 13b UStG greift in solchen Fällen das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger – also der in Deutschland ansässige Unternehmer – die Umsatzsteuer schuldet und diese in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben muss .
Für Kleinunternehmer ist zu beachten, dass auch sie unter bestimmten Umständen zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sein können, insbesondere wenn sie Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern beziehen .
Was prüft das Finanzamt bei Plattformnutzung besonders genau?
Sachverhalt | Steuerliche Bewertung |
Verkauf gebrauchter Kleidung (einmalig) | In der Regel steuerfrei |
Verkauf neuer Waren in größerem Umfang | Gewerblich, steuerpflichtig |
Einnahmen über Etsy mit selbstgemachten Produkten | Gewerblich, Umsatz- und Einkommensteuer relevant |
App-Verkauf über Google Play | Einkommensteuer- und ggf. Umsatzsteuerpflicht |
Beauftragung eines Designers über Fiverr | Reverse-Charge-Verfahren bei gewerblicher Nutzung |
Die Nutzung digitaler Plattformen für Verkäufe oder Dienstleistungen bietet zahlreiche Möglichkeiten, bringt jedoch auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Durch die Einführung der DAC7-Richtlinie und die Anpassung der Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 wurden die Anforderungen an Transparenz und Steuerkonformität erhöht.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Pflichten zu informieren und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einzuholen. So können mögliche steuerliche Risiken minimiert und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/BJNR273010022.html
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/Verfahren/verfahren_node.html
https://finanzamt.hessen.de/steuern/umsatzsteuer-kleinunternehmer
https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/wichtige-aenderungen-fuer-kleinunternehmer-ab-2025
https://finom.co/de-de/blog/13b-ustg
https://www.haufe.de/id/beitrag/reverse-charge-verfahren-leistender-im-ausland-HI2584630.html
https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/paragraph-13b-ustg