Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucher:innen vor falschen Werbeversprechen schützen
Verbraucherzentrale: Gesundheitswerbung auf Social Media muss stärker überwacht werden.
- Studie im Auftrag des Portals Lebensmittelklarheit.de: Knapp acht von zehn Befragten (77 Prozent) nutzen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel
- Ergebnis: Gut ein Fünftel der Befragten (21 Prozent) glaubt, dass Nahrungsergänzungsmittel zu einer gesunden Ernährung dazugehören
- Verbraucherzentrale fordert strengere Überwachung der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Ob Vitamin-Tropfen als Immun-Booster oder Leber-Detox-Kapseln zur Entgiftung: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel begegnet Verbraucher:innen in ihrem Alltag immer wieder. Insbesondere in sozialen Medien werden diese teils mit nicht zugelassenen Gesundheitsversprechen beworben. Eine repräsentative Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentrale zeigt: Knapp ein Viertel der Befragten (24 Prozent) nimmt Nahrungsergänzungsmittel als eine Art natürliches Arzneimittel wahr, obwohl es sich um Lebensmittel handelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine strengere Überwachung von Gesundheitswerbung – auch auf Social Media.
„Knapp acht von zehn Befragten verwenden Nahrungsergänzungsmittel, mehr als die Hälfte sogar mindestens einmal pro Woche. Auf Social Media bewerben Influencer:innen immer wieder Nahrungsergänzungsmittel mit fragwürdigen Gesundheitsaussagen. Die Werbeversprechen in den Videos verbreiten sich rasant, auch wenn nachgesagte Wirkungen nicht belegt sind“, so Jochen Geilenkirchen, Leiter des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Stärkung der Lebensmittelüberwachung, um Verbraucher:innen vor falschen Werbeversprechen zu schützen.
Zu wenig Bewusstsein für Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln
Gut ein Fünftel der Befragten (21 Prozent) glaubt, dass Nahrungsergänzungsmittel zu einer gesunden Ernährung dazugehören. Knapp die Hälfte (49 Prozent) geht fälschlicherweise davon aus, dass die Produkte vor dem Verkauf auf gesundheitliche Unbedenklichkeit getestet werden. Gut vier von zehn der Befragten (41 Prozent) geben an, dass Höchstmengen für die Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln rechtlich vorgeschrieben seien. Auch das ist unzutreffend.
„Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass in Deutschland erhältliche Nahrungsergänzungsmittel sicher sind. Die Bundesregierung muss sich deshalb auf EU-Ebene für ein Zulassungsverfahren einsetzen. Und es braucht endlich gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine oder Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln“, so Geilenkirchen.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel
Die Studie zeigt auch, dass Verbraucher:innen mitunter Werbeversprechen glauben, die übertrieben oder unzulässig sind. So vertrauen 68 Prozent der Befragten der Aussage „Ingwer kann bei der Behandlung von Entzündungsreaktionen helfen“. Diese Behauptung ist bisher jedoch weder wissenschaftlich belegt noch erlaubt.
Ein weiteres Ergebnis: Knapp ein Viertel der Befragten (24 Prozent) nimmt Nahrungsergänzungsmittel als eine Art natürliches Arzneimittel wahr, obwohl es sich um Lebensmittel handelt. Darüber hinaus ist jeweils mehr als ein Drittel der Verbraucher:innen davon überzeugt, dass Nahrungsergänzungsmittel helfen, gesund zu bleiben (39 Prozent) und den Heilungsprozess bei Krankheiten zu unterstützen (36 Prozent).
Die Verbraucherzentrale fordert seit Jahren, den Milliardenmarkt Nahrungsergänzungsmittel stärker zu regulieren.
Methode
Repräsentative Onlinebefragung von 2.070 Personen ab 16 Jahren in Deutschland durch Zühlsdorf + Partner PartG im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 2 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Befragungszeitraum: 25. Oktober bis 4. November 2024.
Über das Projekt Lebensmittelklarheit
Das Projekt Lebensmittelklarheit ist ein Gemeinschaftsangebot des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit den Verbraucherzentralen und betreibt das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de. Es wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), jetzt Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), gefördert.