Gotha: Parkautomaten am ehemaligen ZOB ab 1. Juni 2025 in Betrieb
Zum 1. Juni 2025 nimmt die Stadtverwaltung Gotha die Parkautomaten in der Parkgebührenzone II in Betrieb. Damit wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung vollzogen.
Die Aktivierung der Automaten verfolgt mehrere Ziele: eine gerechtere Nutzung des öffentlichen Parkraums, die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs. Bereits im März wurden die Automaten technisch installiert. Aufgrund von Programmierfehlern verzögerte sich die Aktivierung, diese sind nun behoben.
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Zone II verfolgt die Stadt Gotha nicht nur das Ziel, den ruhenden Verkehr effizienter zu organisieren, sondern auch Dauerparken ohne geregelten Turnus einzudämmen – ein Problem, das in den vergangenen Monaten zunehmend beobachtet wurde.
Besonders positiv hervorzuheben ist die Struktur der Zeitkarten, die im Vergleich zu anderen Thüringer Großstädten deutlich günstiger sind. Sie bieten eine faire Lösung für Berufstätige, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucher mit längerem Parkbedarf – ohne den Parkraum dauerhaft zu blockieren.
Parkgebühren in Zone II:
Die Parkgebühren gelten ab dem Beginn des Parkvorgangs und betragen:
- Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), 07:00–20:00 Uhr:
je angefangene 30 Minuten: 1,00 € - Samstag (außer an Feiertagen), 08:00–18:00 Uhr:
- je angefangene 30 Minuten: 1,00 €
Zusätzlich stehen folgende Zeitkarten zur Verfügung:
- Tageskarte: 3,00 €
- Wochenkarte (Kalenderwoche): 5,00 €
- Monatskarte: 15,00 €
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich über die geltende Parkgebührenordnung zu informieren. Detaillierte Informationen zu Parkzonen, Gebühren und Tarifen sind HIER abrufbar.