Neue Schulordnung: Leistungsorientierung und Schulautonomie in Einklang gebracht

Bild von Thomas G. auf Pixabay

Bildungsminister Christian Tischner hat im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung in der Regierungsmedienkonferenz Details zur neuen Schulordnung vorgestellt. 

Dem vorangegangen war ein umfangreiches Anhörungsverfahren und zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Thüringer Schullandschaft sowie den regierungstragenden Fraktionen.

Minister Christian Tischner: „Das Prinzip ‚Fordern und Fördern‘ wieder stärker in den Fokus der Bildungspolitik zu rücken, war und ist erklärtes Ziel dieser Landesregierung. Mit dem novellierten Entwurf der Thüringer Schulordnung gehen wir diesen Weg konsequent: Leistung muss wieder wertgeschätzt werden.“

Der auf Basis der Anhörungsergebnisse entwickelte Entwurf sieht vor, den Thüringer Gemeinschaftsschulen Ausnahmen von den neuen Versetzungsregelungen zu ermöglichen, sofern ein entsprechendes pädagogisches Konzept der Schule und ein Schulkonferenzbeschluss vorgelegt werden. „Damit können die vielen Gemeinschaftsschulen insbesondere im ländlichen Raum, die auf eine frühere Versetzungsentscheidung drängen, diese auch umsetzen. Und gleichzeitig schaffen wir individuelle Lösungen insbesondere für die erprobten pädagogischen Schulkonzepte, die seit vielen Jahren erfolgreich mit ihren Ansätzen arbeiten“, so der Minister weiter.

„Wir schlagen eine Regelung vor, die dem Regierungsvertrag vollumfänglich gerecht wird: Durch die Stärkung der Leistungsorientierung auf der einen und der Schulautonomie auf der anderen Seite. Gleichzeitig schaffen wir für individuelle Lösungen einen Rahmen und es bleibt genug Raum für gewachsene individuelle pädagogische Konzepte an den Gemeinschaftsschulen“, erklärte Tischner. 

Konkret sieht die Ausnahme die Möglichkeit für Gemeinschaftsschulen vor, unter den vorgenannten Bedingungen auch weiter erst ab Klasse 8 Versetzungsentscheidungen zu treffen. Für rund 90 Prozent der Thüringer Schulen, insbesondere Regelschulen und Gymnasien, wird durch die Neuregelung die Versetzungsentscheidung künftig schon ab Klassenstufe 6 verpflichtend. „Aus pädagogischer Sicht bietet die frühere Versetzungsentscheidung die Chance, Leistungsrückstände frühzeitig zu erkennen und dem Kind in seiner Entwicklung bestmöglich gerecht zu werden“, so der Minister.

Zu Mitarbeit und Verhalten soll es, wie im Regierungsvertrag festgelegt, bereits in der Schuleingangsphase verbindliche Rückmeldungen durch verbale Einschätzungen im Zeugnistext geben. Ab Klasse 3 sollen Verhalten und Mitarbeit in Form des bereits bestehenden vierstufigen Systems (sehr gut, gut, befriedigend, nicht befriedigend) bewertet werden. Dazu hat das Bildungsministerium jetzt ein Kriterienmodell entwickelt, an dem sich die Einschätzung von Verhalten und Mitarbeit orientieren soll. Mit Blick auf individuelle Schulkonzepte an Thüringer Gemeinschaftsschulen soll es jedoch auch hier die Möglichkeit für Ausnahmen geben. So kann die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten für diese Schulart auch ab Klasse 3 noch mittels einer verbalen Leistungseinschätzung erfolgen. Erforderlich ist auch für diese Ausnahmeregelung ein entsprechendes pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule und ein Schulkonferenzbeschluss.

Am 6. Juni 2025 wird das Benehmen mit dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hergestellt. Die novellierte Schulordnung tritt zum neuen Schuljahr in Kraft.

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