Verlässlicher Datenschutz schafft Vertrauen – und stärkt die Wirtschaft

Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Die Europäische Kommission plant für einen Großteil von Unternehmen die Pflicht zur Datenschutzdokumentation aufzuweichen. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Entwurf zur Änderung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Pläne: Jede Aufweichung – so klein sie auch erscheinen mag – würde die Tür für weitere Aushöhlungen des Datenschutzes öffnen.

Michaela Schröder, Geschäftsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband:

„Verbraucher:innen sind täglich davon betroffen, dass ihre persönlichen Daten verarbeitet werden – auch von kleinen Unternehmen. Wenn diese Unternehmen nicht mehr systematisch dokumentieren müssen, wie sie Daten verarbeiten, fehlt eine wichtige Grundlage, um mögliche Risiken für die Rechte der Betroffenen frühzeitig zu erkennen.

Das Vorhaben der Europäischen Kommission könnte in der Folge zu weiterführen-den Änderungsvorschlägen führen, was wiederum ein weltweit beachtetes Erfolgsmodell gefährden würde: Die Datenschutzgrundverordnung schafft Vertrauen – und schützt nicht nur Verbraucher:innen. Vielmehr stellt sie Europas digitale Wirtschaft auf ein verlässliches Fundament.“

Geplante Lockerung der DSGVO-Dokumentationspflicht ist der falsche Weg

Gemeinsam mit zahlreichen europäischen Organisationen fordert die Verbraucherzentrale in einem offenen Brief:

  • Keine pauschalen Ausnahmen von der Dokumentationspflicht
  • Stattdessen: Gezielte Unterstützung von kleineren und mittelständischen Unternehmen bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Dokumente mithilfe von praxistauglichen Tools – etwa Online-Generatoren für die Dokumentation risikoarmer Verarbeitungen
  • Die DSGVO stärken – nicht schwächen: als globales Vorbild für fairen, innovationsfreundlichen Datenschutz

Hintergrund

Die Europäische Kommission plant eine Änderung von Artikel 30 Absatz 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der vzbv wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der von der Europäischen Kommission berufenen Expertengruppe zur Anwendung der DSGVO zum Entwurf im Rahmen konsultiert. 

Künftig sollen Unternehmen kein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten mehr führen müssen, wenn ihre Datenverarbeitungen voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen mit sich bringen – bislang spricht die DSGVO von einem wahrscheinlichen Risiko. Außerdem soll die Ausnahme nicht mehr wie bisher nur für kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitenden gelten, sondern auch für sogenannte „small mid-caps“ mit bis zu 500 Beschäftigten und nicht mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz sowie einer Bilanzsumme von maximal 86 Millionen Euro.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.