Großzügige Spende für den Tierpark Gotha

Übergabe der Sachspenden an den Tierpark Gotha © Marie-Luise Werner v.l.n.r J. Seidel, R. Polli, L. Kreichel, T. Busch ,S. Steinbrecher, X. Kreller, U. Zillmann, R. Schubert, Fam. Schmidt, A. Münnich, S. Sumlak, M. Möller
Anzeige

Ehepaar Schmidt unterstützt mit wichtigen Arbeitsgeräten

Der Tierpark Gotha konnte sich heute über eine großzügige Sachspende freuen: Das Ehepaar Schmidt übergab mehrere hochwertige Schubkarren und Laubgebläse, die künftig den Bestand des Tierparks ergänzen oder veraltete Geräte ersetzen werden. Die neuen Arbeitsmittel stellen eine wertvolle Unterstützung für das tägliche Wirken der Tierpflegerinnen und Tierpfleger dar.

Die Spende wurde durch das Engagement von Maik Schmidt und seinem Unternehmen, der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), ermöglicht. Darüber hinaus beteiligten sich weitere Unterstützerinnen und Unterstützer an der Initiative.

Der Tierpark Gotha spricht Ehepaar Schmidt sowie allen Beteiligten seinen herzlichen Dank aus – für ihre Hilfsbereitschaft, ihr Vertrauen und die nachhaltige Förderung unserer Arbeit.

Der Tierpark Gotha befindet sich am Töpfleber Weg 2 in 99867 Gotha und hat während des Sommerzeitraums von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist bereits 17.15 Uhr. Der Eintritt kostet für Erwachsene 8,00 € sowie für Kinder (3 bis 15 Jahre) 5,00 €. Auskünfte zu Gruppentarifen und viele weitere Informationen finden sind online unter: www.tierpark-gotha.de oder telefonisch unter: 0 36 21 510 460.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.