Landkreis Gotha: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung aufgehoben

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Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 7. April 2025 ist aufgehoben. Das heißt: Für Geflügelbestände mit über 50 Tieren in den Ortsteilen Wandersleben, Mühlberg, Günthersleben-Wechmar, Seebergen, Großrettbach und Cobstädt der Gemeinde Drei Gleichen sowie im Ortsteil Apfelstädt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Landkreis Gotha gilt keine Stallpflicht mehr. Auch Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vogelarten sind im Landkreis Gotha wieder erlaubt.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren in der genannten Region wurde ursprünglich verordnet, weil ein mit Geflügelpest infizierter Wildvogel gefunden wurde. Da seit dem 3. April 2025 keine weiteren Fälle von Geflügelpest in Thüringen aufgekommen sind, gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Entwarnung. Die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung wurde deshalb im Amtsblatt vom 8. Mai 2025 bekanntgemacht.

Nichtsdestotrotz ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Geflügelhalter:innen weiterhin dazu auf, Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen, um ihre Tiere zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Hygienemaßnahmen wie das Desinfizieren von Händen und Schuhen vor dem Betreten von Ställen und die regelmäßige Reinigung von Gerätschaften, Einrichtungen und Gegenständen, die im Stall eingesetzt werden. Darüber hinaus sollten Futter- und Wasserquellen der Tiere für Wildvögel unzugänglich gemacht werden. Außerdem sollten alle Geflügelhalter:innen ihre Tiere beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden und bei auffälligem Verhalten, plötzlicher Gewichtszunahme oder dem Rückgang von Legeleistungen der Tiere einen/eine Tierärzt:in aufsuchen.

Mehr Informationen gibt es unter landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen.

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