Auftaktetappe der 25. TMP-Jugendtour „Kleine Friedensfahrt“ in Gotha

Oberbürgermeister Knut Kreuch und Markus Weise, Sachbearbeiter Sportförderung halten das blaue Wertungstrikot für den "Besten Thüringer". © Stadt Gotha

Größtes Nachwuchsradevent in Deutschland startet am 9. Mai 2025

Mehr als 340 Radsportler aus sechs Ländern werden am Freitag, dem 9. Mai 2025, an der vom RSC Waltershausen-Gotha e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Gotha organisierten 1. Etappe zur 25. Auflage der TMP-Jugendtour in Gotha teilnehmen. Damit ist die Tour das größte Nachwuchsradevent in Deutschland.

Im Jubiläumsjahr „1250 Jahre Gotha“ führt die Strecke zum ersten Mal vom Herzoglichen Museum am Schlossplatz über Friedrichstraße – Philosophenweg – Siebleber Wall – Lindenauallee – Puschkinallee zum Ziel am Schlossplatz. Darüber hinaus ist die Stadt Gotha, in Abstimmung mit dem ausrichtenden Verein, auch mit dem blauen Wertungstrikot für den „Besten Thüringer“ im Rennen vertreten, um welches im Jubiläumsjahr dieser Tour von den Athleten gesprintet wird.

Ab 15:30 Uhr starten die Rennen in den verschiedenen Altersklassen und am Abend wird es erstmalig ein Jedermann-Rennen geben.

Alle Informationen zu den Rennen und die Ausschreibung finden Sie unter:
www.rsc-waltershausen-gotha.de

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.