Zweiter Thüringer Inklusionstag beim Thüringentag in Gotha

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

„Inklusion sichtbar und erlebbar machen.“

Vom 2. bis 4. Mai 2025 wird in Gotha nicht nur der Thüringentag gefeiert. Erstmals ist auch der Thüringer Inklusionstag fester Bestandteil des großen Landesfestes. Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stehen an vielen Orten in der Gothaer Altstadt im Mittelpunkt und werden auf vielfältige Weise erlebbar gemacht.

Der Inklusionstag wird gemeinsam vom Thüringer Sozialministerium und dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen organisiert und ist auf den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zurückzuführen. Ziel ist es, das öffentliche Bewusstsein für die Lebensrealitäten, Rechte und Potenziale von Menschen mit Behinderungen zu stärken – und Begegnung auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Hierzu Sozialministerin Katharina Schenk:
„Der Inklusionstag macht sichtbar, was längst Realität sein sollte: Eine Gesellschaft, in der alle Menschen teilhaben und mitgestalten können – unabhängig von Einschränkungen. Ich lade alle Thüringerinnen und Thüringer herzlich nach Gotha ein, um sich zu informieren, auszutauschen und vor allem mitzumachen.“

Joachim Leibiger, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, ergänzt:
„Mit dem Inklusionstag und dem Thüringer Inklusionspreis, der unter dem Motto „Gemeinsam MitEinander“ vergeben wird, wollen wir das öffentliche Bewusstsein für die Interessen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter stärken. Die Veranstaltung bringt engagierte Institutionen, Vereine und Initiativen zusammen und macht deutlich: Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle betrifft.“

Programm im Überblick


Zahlreiche Vereine, Verbände und Institutionen gestalten den Inklusionstag aktiv mit – mit Informationsständen, Mitmachaktionen, sportlichen Angeboten oder kreativen Formaten.

Auf der Politikmeile am Schloss Friedenstein sind das Thüringer Sozialministerium und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen mit einem gemeinsamen Informationsstand vertreten. Hier gibt es Beratung zu Barrierefreiheit, Teilhabe und den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Eine Umfrage lädt zur Beteiligung ein und ein Glücksrad sorgt für kleine Überraschungen. Informationsmaterialien, teils in Leichter Sprache, stehen zur Mitnahme bereit.

Ein besonderer Höhepunkt ist die Verleihung des Thüringer Inklusionspreises am Samstag, 3. Mai, ab 15:00 Uhr auf der Thüringenbühne am Neumarkt. Die Auszeichnung würdigt herausragendes Engagement für gelebte Inklusion und wird von einem musikalischen Rahmenprogramm begleitet.

An allen drei Veranstaltungstagen findet zudem eine Vorlesestunde in Leichter Sprache auf der Thüringenbühne statt. Dabei lesen prominente Persönlichkeiten, wie Ministerpräsident Mario VoigtOberbürgermeister Knut KreuchLandtagspräsident Thadäus König und Sozialministerin Katharina Schenk, Gothaer Sagen vor – zunächst in Alltagssprache und anschließend in Leichter Sprache. Ein inklusives Kulturformat, das Menschen auf besondere Weise verbindet.

Barrierefreiheit im Fokus

Ein zentrales Anliegen ist die umfassende Barrierefreiheit während des gesamten Festwochenendes. Über 30 Programmpunkte, darunter die Eröffnung, die Preisverleihung, ein ökumenischer Gottesdienst sowie viele Diskussionsrunden, werden durch Gebärdensprachdolmetschende begleitet. In der offiziellen Programmübersicht finden sich darüber hinaus Hinweise zu barrierearmen Zugängen, unterstützenden Angeboten und alternativen Informationsformaten.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.