Noch bis einschließlich 22. April bleibt das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe des Sozialamtes umzugsbedingt geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen von ihrem derzeitigen Standort in der Schönen Aussicht 5 in Gotha in das Dienstgebäude des Jugendamtes in der Humboldtstraße 18 in Gotha um.
Dadurch kommt es bis zum 22. April zu erheblichen Einschränkungen in der Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für Bürgerinnen und Bürger sind in den genannten Zeiträumen keine persönlichen Termine sowie telefonische An- und Rückfragen möglich. Bei dringenden und unaufschiebbaren Anfragen können sie sich per E-Mail an sozial@kreis-gth.de wenden oder unter der 03621 214 801 anrufen.
An der Postanschrift (Landratsamt Gotha, Postfach 10 01 47, 99867 Gotha) ändert sich nichts.