NABU-Vortrag „Von Aal bis Zander. Die Fischfauna Thüringens“ am Freitag 4. April in Gotha

Die Thüringer Fischfauna umfasst derzeit 35 Arten, deren Vorkommen teilweise vom Aussterben bedroht bzw. gefährdet sind. Haben sich die Bedingungen für die heimsichen Fischbestände nach dem Ende der DDR und der massiven Umweltverschmutzung durch DDR-Industrie und Landwirtschaft infolge der nach der Wende ergriffenen Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung sehr positiv ausgewirkt, stellt neben Faktoren wie Umweltverschmutzung und mangelnder Gewässerdurchgängigkeit heute dagegen zunehmend die menschgemachte Klimakrise eine weitere, massive Bedrohung dar. So wird selbst die Forelle aufgrund von in fünf Bundesländern rückläufiger Bestände seit 2024 in der Roten Liste als „gefährdet“ aufgeführt. Aber auch kulturgeschichtlich kommt dem Fisch eine große Bedeutung zu, wie u. a. die von mittelalterlichen Mönchen betriebene Fischzucht und Teichwirtschaft und das Vorkommen von Fischen in verschiedenen Thür. Stadtwappen – im Kreis Gotha in Waltershausen – zeigen.

NABU-Kreisverband Gotha und Freundeskreis Leinakanal laden daher am Freitag, 4. April um 16.00 Uhr in Gotha, Klub „Galletti“ (Jüdenstr. 44), zum Lichterbildervortrag „Von Aal bis Zander. Die Fischfauna Thüringens“ ein, in dem Roland Müller, Siegritz, viel Wissenswertes über das Leben der in Thüringen heimischen Fischarten berichten wird. 

Der Eintritt ist frei.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.