Einfach und schnell zum Gesundheitspass

Bild von Mogens Petersen auf Pixabay

Gesundheitsamt bietet neuen Service zur Hygienebelehrung

Die Hygienebelehrung, umgangssprachlich auch Gesundheitspass genannt, ist unerlässlich für alle, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln arbeiten. Dazu gehören nicht nur Menschen, die in der Lebensmittelproduktion oder im Gastgewerbe, in Supermärkten oder Bäckereien tätig sind. Auch Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen müssen nachweisen können, dass sie die Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt erhalten haben. Gleiches gilt für Ehrenamtliche, die beispielsweise bei Vereinsfesten mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Bisher wurden diese Belehrungen in Präsenz durchgeführt. Ab sofort können Beschäftige und Ehrenamtliche ihre Erstbelehrung online absolvieren. „Nicht nur für uns, sondern insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger bietet der neue Service Vorteile“, sagt Amtsärztin Andrea Lein. „Sie müssen nicht extra ins Amt kommen und können flexibel zum Beispiel von zuhause aus teilnehmen.“

Über das Online-Tool der Technologiezentrum Glehn GmbH können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die Belehrung selbst dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden sofort das Schulungszertifikat. Mehr Informationen und den Link zur Terminreservierung finden Interessierte hier: www.landkreis-gotha.de/service/gesundheitspass.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.