Parkresidenz an der Erfurter Landstraße
Am 27.03.2025 entscheidet der Stadtrat Gotha über den weiteren Umgang mit dem Gelände des ehemaligen Kreiskrankenhauses in Gotha an der Erfurter Landstraße. Nachdem 2021 das Gelände den Eigentümer gewechselt hat, hat die SP Immobilien GmbH aus Düsseldorf die Geschicke in die Hand genommen und verfolgt seither das Ziel, das Gelände als Areal mit qualitativem Wohnraum zu entwickeln. Unterschiedlich strukturierte Wohnformen und großzügige Grünbereiche sollen das Ensemble prägen.
Nicht zuletzt, weil das Gelände für viele Gothaerinnen und Gothaer mit Erinnerungen und Emotionen verbunden ist, stellt dieses Quartier auch wegen seiner Größe ein bedeutendes städtebauliches Projekt für Gotha dar. Viele Gothaer Bürger wurden hier geboren – nach dem Umzug des Kreiskrankenhauses 2002 in den neuen Standort in der Heliosstraße stand das Gelände Großteils ohne Nutzung leer und verfiel mehr und mehr.
Nun soll eine neue Perspektive geschaffen werden. Das Hauptgebäude des ehemaligen Krankenhauses wird erhalten und saniert – gleiches ist für die Apotheke vorgesehen. Ergänzungsbaukörper rechts und links davon sollen den Bereich an der Erfurter Landstraße fassen. Diese Gebäude beherbergen später etwa 150 Wohnungen unterschiedlicher Wohnungsgrößen.
Für den rückwärtigen Bereich wird ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, welches die Festsetzung als Urbanes Gebiet beinhaltet. Diese Festsetzung erlaubt die räumliche Nähe verschiedener Nutzungen, wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung oder Kultur.
Viele Familien werden hier ein neues zu Hause finden. Neben dem Wohnen sollen die zukünftigen Gebäude Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Arztpraxen und andere soziale Einrichtungen, einem Restaurant oder einem Friseursalon ermöglichen.
Im weiteren Verfahren sind noch viele Fragen zu klären, beispielsweise der große Baumbestand, die Lage der Straßen und Lärmimmissionen. Daher liegt dem Stadtrat nun eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vor, die die Weichen für diese Entwicklung stellen kann. Es geht darum, das entsprechende Planverfahren zu starten, in dem alle Behörden, aber auch insbesondere alle Bürger ihre Meinung zu den Planungen einbringen können. Mindestens zweimal werden alle die Möglichkeit haben sich dazu zu äußern, bevor Baurecht für das gesamte rückwärtige Areal geschaffen werden kann. Dies wird das Jahr 2025 prägen, wenn der Stadtrat am 27.03.2025 dem vorliegenden Beschluss zum Beginn der „Aufstellung des Bebauungsplanes Parkresidenz an der Erfurter Landstraße“ zustimmt.