Wohnhausbrand in Eisenach: Feuerwehr rettet 71-Jährige – Straßensperrungen rund um Ostendstraße

Bildnachweis: iStock.com/ Marcus Millo

Eisenach (ots)

Zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr kommt es seit heute Morgen, gegen 04.30 Uhr in der Ostendstraße. Hier geriet ein Wohnhaus in Brand. Eine 71-jährige Hausbewohnerin wurde durch die Feuerwehr gerettet. Sie kam, nach derzeitigen Erkenntnissen, leicht verletzt in ein Krankenhaus. Aufgrund des Einsatzes ist unter anderem die Weimarische Straße, der Bereich „Am Köpping“ sowie der Kreisverkehr bei Wutha-Farnroda gesperrt. Der dortige Verkehr wird über die „alte Stadtautobahn“ umgeleitet. Die Löscharbeiten dauern derzeit noch an. Zur Gefahrenabwehr wurden Personen aus dem Nachbargebäude vorsorglich evakuiert. (jd)

Update:

Das Feuer uferte im weiteren Verlauf zu einem Vollbrand aus, sodass ein kontrolliertes Abbrennen des Gebäudes unter der Aufsicht der Feuerwehr avisiert wird. Der entstandene Sachschaden wird auf 80.000 Euro geschätzt. Ob und in welchem Ausmaß das Nachbargebäude eventuell Schaden genommen hat, wird geprüft. Der Einsatz dauert an. Der Verkehr wird weiterhin umgeleitet. (jd)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.