Sechs auf einen Streich: Der Tierpark Gotha freut sich über Zwergotter-Babys und sucht Namensideen

Otter Nachwuchs 2025 © Lea John

Im Tierpark Gotha gibt es süßen Familienzuwachs: Am 17. Dezember 2024 kamen sechs Zwergotter zur Welt – zwei Männchen und vier Weibchen. Die quirligen Jungtiere sind wohlauf und haben bereits ihre erste Impfung erhalten. Besonders zwischen 12 und 15 Uhr sind die kleinen Wassermarder aktiv und toben ausgelassen durchs Innenareal. Besucher können sie in dieser Zeit bestens beim Spielen, Kuscheln und Entdecken beobachten.

Zwergotter sind die kleinsten Otter der Welt. Mit einer Kopfrumpflänge von 45 bis 61 Zentimetern und einem Gewicht von nur 1 bis 5 Kilogramm gehören sie zu den Leichtgewichten unter den Wassermardern. Ihr dunkelbraunes bis graues Fell, das an Gesicht, Nacken und Bauch heller schimmert, verleiht ihnen einen sehr niedlichen Ausdruck. Doch nicht nur ihr Aussehen macht sie so beliebt – auch ihr lebhaftes Wesen sorgt für Begeisterung. Die quirligen Otter machen ihrem Ruf alle Ehre: Sie sind äußerst verspielt und kommunizieren mit einer Vielzahl an Lauten, die von aufgeregtem Zwitschern bis hin zu lautstarkem Quieken reichen.

Doch die jüngsten Tierparkbewohner haben noch keine Namen – Nun sind die Besucher gefragt: Bis zum 18. April können kreative Namensvorschläge für die sechs neuen Mitglieder der Zwergotterfamilie in eine Box an der Anlage eingeworfen werden. Die große Namensverkündung findet am Ostersamstag, den 19. April 2025, um 14:00 Uhr statt – ein perfekter Start ins Osterwochenende!

Parallel dazu bietet der Tierpark ein abwechslungsreiches Osterferienprogramm an:

Die Termine auf einem Blick:

  • Montag, 7. April, 10:30 Uhr: Führung „Die Welt der Vögel“ mit Tierpfleger Janik
  • Mittwoch, 9. April & 16. April, 13:30 Uhr: „Tierischer Spaziergang mit unseren Eseln“
  • Freitag, 11. April, 11:00–15:00 Uhr: „Tierbeschäftigungen basteln“
  • Sonntag, 13. April, 14:30 Uhr: Kommentierte Waschbär-Fütterung
  • Montag, 14. April, 14:00 Uhr: Führung „Aufgaben eines Zoos“
  • Karfreitag, 18. April, 10:30 Uhr: Führung „Kreuz und quer durch den Tierpark“

Am Ostersonntag, den 20. April lädt der Tierpark Gotha von 10 bis 18 Uhr zu einem Osterfest für die gesamte Familie ein. Bei verschiedenen kommentierten Fütterungen kann man hautnah erleben, wie Stachelschweine, Frettchen, Wölfe und Husarenaffen ihr Festtagsmenü genießen. Besonders aufregend wird es um 13:30 Uhr, wenn die Zwergotter-Babys mit einer Extraportion Fisch verwöhnt werden – vielleicht ja schon mit ihren neuen Namen, den sie einen Tag zuvor erhalten haben.

Der 30. MDR Thüringen Osterspaziergang macht das Osterwochenende in Gotha komplett. Tausende Wanderfreunde aus ganz Thüringen werden erwartet, um auf verschiedenen Routen die Schönheit der Region zu entdecken. Ein Besuch im Tierpark lässt sich dabei wunderbar in das Tagesprogramm integrieren – sei es als tierische Pause auf der Wanderung oder als krönender Abschluss eines erlebnisreichen Tages. Ein weiteres Extra: Kinder und Schüler erhalten im Rahmen des MDR Thüringen Osterspaziergangs an diesem Tag freien Eintritt in den Tierpark Gotha.

Der Tierpark Gotha am Töpfleber Weg 2 in 99867 Gotha hat derzeit von 9:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Ab dem 30. März gelten die Sommeröffnungszeiten: täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr, wobei der letzte Einlass bereits um 17:15 Uhr erfolgt. Der Eintritt kostet für Erwachsene 8,00 € sowie für Kinder (3 bis 15 Jahre) 5,00 €. Auskünfte zu Gruppentarifen und viele weitere Informationen finden sind online unter: www.tierpark-gotha.de oder telefonisch unter: 0 36 21 510 460.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.