Pflege zu Hause: Diese Vorzüge können Pflegebedürftige nutzen

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Es gibt Menschen, die im Laufe ihres Lebens oder im Alter auf die Hilfe von Pflegefachkräften angewiesen sind. Ambulante Pflegekräfte und Betreuungsdienste helfen Pflegebedürftigen bei der täglichen Pflege, Einnahme von Medikamenten und im Haushalt. Wichtig ist, die Pflege zu organisieren und Entlastungen zu schaffen. Somit gelingt es verschiedenen Personen, trotz Einschränkungen in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben – ein Umstand, den auch immer Menschen in Gotha und im Umland betreffen. 

Wie können Pflegedienste den Alltag von Pflegebedürftigen unterstützen?

Es ist nicht immer nötig, ein Pflegeheim in Gotha oder näherer Umgebung aufzusuchen. Viele Pflegebedürftige können einen Pflegedienst beauftragen, sie bei verschiedenen Aufgaben im Alltag zu unterstützen. Dementsprechend können betroffene Personen ihre gewohnte Umgebung genießen und dennoch betreut werden. Die Pflegekraft für zu Hause hilft bei der Körperpflege, Ernährung und sogar im Haushalt. Die jeweiligen Aufgaben lassen sich vorab genau festlegen und vertraglich vereinbaren. Dazu ist es von Vorteil, wenn sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige ein Beratungsgespräch im Vorfeld in Anspruch nehmen. Somit ist es möglich, den Alltag der zu pflegenden Person so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Selbstverständlich ist die Pflege und Betreuung durch einen professionellen Dienst stets mit Kosten verbunden. Einen Teil übernimmt die Pflegeversicherung. Doch den größten Anteil müssen Pflegebedürftige aufwenden. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt stets vom Entlastungsbetrag ab. 

Was ist mit dem Entlastungsbetrag gemeint?

Pflegebedürftige, die in ihrem Haus oder ihrer Wohnung leben möchten, aber auf häusliche Pflege sowie Betreuung angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser orientiert sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Damit sich im individuellen Fall ein Pflegegrad ermitteln lässt, stellt die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen bei der Pflegeversicherung einen Antrag. Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen medizinischen Dienst. Dieser meldet sich beim Antragsteller und macht einen Termin vor Ort aus, um sich die aktuelle Lage und Lebenssituation genauer anzusehen. Im Zuge dessen wird ein Gutachten erstellt, in dem die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad festgehalten werden. 

Einen Entlastungsbetrag erhalten in der Regel alle Pflegebedürftigen – auch mit der Pflegegradstufe 1. Die Höhe des Entlastungsbetrags ist gestaffelt und fällt demnach unterschiedlich aus. Wird ein Entlastungsbetrag ausgewiesen, kann er für die pflegende Person, das Pflegepersonal oder andere Bestimmungszwecke genutzt werden. 

Tipp: Zusätzlich können Pflegebedürftige einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro für Veränderungen in der Wohnung bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen. Die Anpassungsmaßnahmen müssen jedoch notwendig sein und das Leben in der Wohnung für Pflegebedürftige sowie häusliche Pflegekräfte erleichtern. Wer also Türverbreiterungen, Umbauten im Badezimmer oder Treppenlifte zwingend benötigt, kann die Kosten teilweise durch die Pflegekasse geltend machen. 

Wie kann ich Unterstützung für Pflegehilfsmittel erhalten?

Pflegebedürftige, die sich zu Hause pflegen lassen, haben einen Anspruch auf Kostenregulierung für Pflegehilfsmittel. Hierbei kann es sich um Geräte oder Sachmittel handeln, die die Pflege im Eigenheim erleichtern sollen. Die Pflegeversicherung differenziert zwischen technischen Pflegemitteln und Gebrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Zum technischen Equipment zählen Pflegebetten oder Notrufsysteme, während Einmalhandschuhe, Medikamentenspender, Inkontinenzeinlagen oder Desinfektionsmittel zu den Pflegehilfsmitteln gehören. 

Diese Pflegemittel können ärztlich verordnet oder von Pflegefachkräften empfohlen werden. Eine Beantragung ist bei der jeweiligen Pflegekasse vorzunehmen, die eine Prüfung vornimmt. Dementsprechend können Pflegebedürftige eine Reihe von Kosten einsparen, wenn sie die Unterstützung von Pflegekassen in Anspruch nehmen – für ein angenehmeres Wohnen und Leben in den eigenen vier Wänden. 

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