Ministerin Schenk: „Klar und transparent kommunizieren.“
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die Thüringer Krankenhäuser und die Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses über das weitere Verfahren zur Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) informiert.
„Nach verschiedenen Verzögerungen im Zuge der Bundesgesetzgebung haben wir die Zeitschiene für die Thüringer Krankenhausplanung neu aufgesetzt. Es ist uns wichtig, klar und transparent zu kommunizieren. Denn nur gemeinsam kann uns dieser Prozess gelingen. Ziel ist und bleibt es, dass die Thüringer Kliniken zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Vergütungsreform profitieren“, erläutert die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk.
Das Gesetz sieht eine sukzessive Veränderung der Finanzierungssystematik im Krankenhausbereich in Deutschland vor. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Veränderung ist die Einführung von Leistungsgruppen als Planungsgrundlage, die den Krankenhäusern mit Wirkung zum 1. Januar 2027 durch das Thüringer Gesundheitsministerium als oberster Planungsbehörde zugewiesen werden sollen.
„Einige Schritte sind noch von den Entscheidungen des Bundes abhängig. Dennoch müssen wir mit dem Planungsverfahren in Thüringen fortfahren und alles Notwendige vorbereiten. Denn was die Krankenhäuser dringend brauchen, ist Planungssicherheit. Das wollen wir durch möglichst frühzeitige Informationen und eine enge Anbindung der Kliniken an den Prozess unterstützen“, so Schenk weiter.
Soweit zum aktuellen Zeitpunkt möglich, lauten die nächsten Schritte für Thüringen:
Ab dem zweiten Quartal 2025 soll ein elektronisches Antragstool zur Verfügung stehen, zu dem derzeit letzte Abstimmungen laufen. Im ersten Schritt werden dort die Basisdaten der Krankenhäuser eingetragen. Im zweiten Schritt wird die konkrete Antragsstellung möglich sein. Es ist beabsichtigt, die Krankenhäuser im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das Tool und seine Anwendung zu informieren.
Nach Freischaltung des Antragstools soll für die Thüringer Krankenhäuser voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Quartals die Möglichkeit bestehen, die Beantragung der gewünschten Leistungsgruppen vorzunehmen.
Anschließend ist eine Vorprüfung der eingereichten Anträge durch das Thüringer Gesundheitsministerium als zuständige Planungsbehörde vorgesehen. Mit der Detailprüfung der zugewiesenen Leistungsgruppen entsprechend der bundesrechtlich festgelegten Qualitätskriterien wird ab dem 30. September 2025 der Medizinische Dienst* beauftragt. Dieser Termin ist bundesseitig festgelegt.
Stand Mitte März 2025 gibt es in Thüringen 42 Krankenhäuser mit 52 Standorten.
Im Anhang findet sich eine Gesamtübersicht zum Verfahren nach aktuellem Stand. Weiterführende Informationen zu den bisherigen Planungsschritten sind auf der nachfolgenden Webseite zusammengefasst: https://www.krankenhaus-von-morgen.de
Zum Planungsstand in den Psychiatrischen Disziplinen:
Parallel zur Umsetzung der Krankenhausreform in den somatischen Fächern läuft die Erstellung der Feststellungsbescheide für die psychiatrischen und psychosomatischen Disziplinen. Die Vergütung von Leistungen in diesen Bereichen unterliegt nicht dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, sondern orientiert sich an der geltenden Weiterbildungsverordnung der Landesärztekammer Thüringen. Diese weist die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie aus. Dementsprechend erfolgt die Planung in den psychiatrischen Disziplinen separat und unabhängig von der Bundesreform.
* Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. (Quelle: https://www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/medizinischer-dienst-gesundheitssystem)