Libyscher Kraftfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis und Aufenthaltserlaubnis

Foto: Thüringer Polizei/ Autobahnpolizeiinspektion

A71 Höhe Dreieck Suhl (ots)

Am vergangenen Mittwoch führten Polizeibeamte der Kontrollgruppe für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr der Autobahnpolizeistation Süd eine Kontrolle auf der A71 am Suhler Dreieck durch. Dabei wurde ein deutscher Kleintransporter, der Lebensmittel transportierte, angehalten.

Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der libysche Kraftfahrer lediglich im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels war, dem jedoch von der Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagt wurde. Zudem ergab die Überprüfung, dass der libysche Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Der mitgeführte internationale Führerschein stellte sich zudem als Fälschung heraus.

Infolgedessen wurde dem Transport die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt. Der Kraftfahrer sieht sich nun mehreren rechtlichen Verfahren gegenüber, darunter unerlaubter Aufenthalt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.

Zusätzlich wird gegen das Unternehmen, für das der Kraftfahrer tätig war, wegen illegaler Beschäftigung sowie weiteren Verstößen im Bereich des Fahrpersonal- und des Güterverkehrsrechts ermittelt.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.