Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln in Thüringen

Bild von Elmer L. Geissler auf Pixabay

Bei Schwänen, die vergangene Woche in der Gemeinde Pörmitz im Saale-Orla-Kreis verendet aufgefunden worden sind, wurde das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest-Virus) vom Subtyp H5N1 festgestellt. Dies hat das nationale Referenzlabor für HPAI am Friedrich-Loeffler-Institut heute bestätigt.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz stellte das Virus darüber hinaus bei drei weiteren Schwänen fest, die am Großen Teich bei Oberpöllnitz im Saale-Orla-Kreis verendet aufgefunden wurden. Somit wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Winter in zwei Landkreisen in Thüringen nachgewiesen. Neben dem Saale-Orla-Kreis war das HPAI-Virus im Oktober und November 2024 bereits im Landkreis Sonneberg bei 27 Wildgänsen bestätigt worden.

Seit Beginn des Jahres 2025 ist das Virus der Geflügelpest in Deutschland bei insgesamt 200 Wildvögeln, insbesondere im norddeutschen Raum und vereinzelt in Mittel- und Süddeutschland festgestellt worden. Seit Januar 2025 waren außerdem deutschlandweit 19 Geflügelbetriebe und Tierparks betroffen, unter anderem in Bayern und Sachsen.

Gemäß Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 13. Januar 2025 werden seit Oktober 2024 Ausbrüche des HPAI-Virus vom Subtyp H5 bei Geflügel und Wildvögeln in Europa und Deutschland gemeldet. Grund ist der jahreszeitbedingte Vogelzug. Das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln ist hoch. Der Schutz von Haus- und Rassegeflügel hat demzufolge oberste Priorität.

Geflügelhalter sind aufgefordert, die gesetzlich verpflichtenden und einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu überprüfen und in ihren Haltungen umzusetzen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die gehaltenen Tiere nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. 

Auch andere direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel, wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern müssen minimiert werden. Weiterhin sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen erfolgen und der Zugang von Besuchern und Fahrzeugen in Geflügelhaltungsbetrieben beschränkt werden.

Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf

Für Kleinhalter steht ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf

Alle Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung von gehaltenem Geflügel noch nicht nachgekommen sind, müssen ihre Haltung bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen. Ungewöhnliche Häufungen von Todesfällen in den Beständen sind umgehend zu melden.

Weiterhin sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt bekannt zu geben. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.

Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie unter folgendem Link:

https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Gesundheitsministeriums zu finden:

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