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Ob als Rückzugsort, für die Selbstversorgung oder einfach nur aus Freude am Gärtnern – Kleingärten sind in Gotha gefragter denn je.
Im Rahmen der neuen Rahmenkleingartenordnung des Kreisverbands der Kleingärtner Gotha sind allerdings einige Änderungen in Kraft getreten, die insbesondere den Anbau von Nutzpflanzen und den Umgang mit bestimmten Gartenstrukturen betreffen.
Für viele Kleingärtner stellt sich in der neuen Gartensaison die Frage: Was darf noch gepflanzt werden? Welche neuen Vorgaben gilt es zu beachten? Der folgende Beitrag bringt Klarheit.
Anpassungen in der Bepflanzungsvorgabe
Die aktualisierte Ordnung legt fest, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden soll.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Tradition der Selbstversorgung zu fördern und gleichzeitig die Vielfalt in den Gärten zu erhöhen. Pflanzenarten, die als invasiv gelten oder das ökologische Gleichgewicht stören könnten, sind künftig nicht mehr erlaubt.
Neue Richtlinien zur Baumpflege
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Pflege und Entfernung von Bäumen innerhalb der Parzellen. Gemäß der neuen Bestimmungen dürfen Bäume, die keine geschützten Nistplätze beherbergen, ganzjährig entfernt werden.
Diese Regelung soll den Gartenbesitzern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Parzellen bieten und gleichzeitig den Naturschutz unterstützen. Vor jeder geplanten Fällung ist jedoch eine Rücksprache mit dem zuständigen Vereinsvorstand erforderlich, um sicherzustellen, dass alle ökologischen Aspekte beachtet werden.
Berücksichtigung neuer Anbaupflanzen
Mit der Legalisierung des privaten Anbaus von bis zu drei Cannabispflanzen pro volljähriger Person in Deutschland seit dem 1. April 2024, stellt sich für einige Kleingärtner auch die Frage nach dem Anbau von Cannabissorten − insbesondere solchen mit hohem CBD-Gehalt.
Es ist wichtig zu betonen, dass trotz der bundesweiten Legalisierung die Rahmenkleingartenordnung des Kreisverbands der Kleingärtner Gotha e.V. spezifische Regelungen enthält, die den Anbau von Betäubungsmitteln in Kleingärten untersagen.
Daher sollten Pächter vor dem Anbau von Cannabispflanzen beziehungsweise dem Einsatz von CBD Samen, unbedingt die geltenden Vereinsrichtlinien konsultieren und sich über mögliche Einschränkungen informieren.
Grundsätzlich sehen die Regelungen zu Cannabis in Deutschland unter anderem vor, dass Cannabis darf nur in geschlossenen Räumen oder nicht öffentlich einsehbaren Bereichen angebaut werden, sodass eine Fremdentnahme durch Dritte verhindert wird. Der gemeinschaftliche Anbau ist zudem ausschließlich in sogenannten Cannabis-Clubs erlaubt, die strengen Auflagen unterliegen und keine kommerzielle Weitergabe gestatten.
Förderung ökologischer Gartenpraktiken
Die neue Ordnung legt zudem großen Wert auf umweltfreundliche Gartenbewirtschaftung. Der Einsatz von chemischen Düngemitteln und Pestiziden wird stark eingeschränkt, während natürliche Alternativen und Kompostierung ausdrücklich empfohlen werden.
Das Ziel besteht darin, die Bodenqualität zu verbessern und die lokale Biodiversität zu fördern. Darüber hinaus wird Gartenbesitzern geraten, wassersparende Bewässerungsmethoden zu implementieren, um dadurch den Auswirkungen des Klimawandels − wie zum Beispiel längeren Trockenperioden − aktiv entgegenzuwirken.
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend
Die überarbeitete Rahmenkleingartenordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die sowohl mit neuen Chancen als auch mit strengen Verpflichtungen für die Kleingärtner im Landkreis Gotha einhergehen.
Für Gartenfreunde ist es daher unerlässlich, sich eingehend mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen und bei Unsicherheiten den Dialog mit dem jeweiligen Kleingartenverein zu suchen. Durch proaktive Anpassungen und die Einhaltung der Richtlinien stellen Kleingärtner sicher, dass ihre Parzellen nicht nur den aktuellen Vorschriften entsprechen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umwelt und Gemeinschaft leisten.