Neue Versicherungskennzeichen ab 01. März 2025 – Hinweis der Polizei

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LPI Gotha (ots)

Das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende. Ab dem 01. März 2025 müssen an den entsprechenden Fahrzeugen, wie z.B. Kleinkrafträdern, E-Scootern, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Die ab März 2025 gültigen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Grün. Die derzeit blauen Kennzeichen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Versicherungskennzeichen können bei Anbietern von Kraftfahrzeugversicherungen käuflich erworben werden. Sollte ein versicherungspflichtiges Fahrzeug über den 01. März 2025 hinaus mit ungültigen Kennzeichen geführt werden, stellt dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und wird entsprechend geahndet. (jd)

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