´Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2025/2026 an ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder das berufliche Gymnasium wechseln wollen, müssen vom 3. bis 7. März 2025 jeweils zwischen 14 und 17 Uhr oder am Samstag, dem 8. März 2025, nach vorheriger telefonischer Anmeldung für den Übertritt angemeldet werden. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.
Eine Übersicht, welche Gymnasien, Kooperativen Gesamtschulen (KGS) und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Eltern über die aktuelle Grundschule ihres Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026“. Alternativ können Eltern, deren Kinder bereits eine weiterführende Schule besuchen, diese Übersicht über die abgebende Schule oder direkt beim Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha (Tel. 03621 214 622) erhalten.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die jeweilige Erstwunsch-Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten einer Anmeldung zu informieren.
Besondere Hinweise
- Realschulabsolventen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten, müssen sich zu den oben genannten Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha registrieren lassen. Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die unterschiedliche Leistungsstände ausgleicht.
- Für den Übertritt zum Gymnasium ist die Anmeldung nach Klasse 4 (Grundschule) sowie nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 von Regelschülern möglich. Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschulen können ebenfalls nach den Klassenstufen 4 bis 8 sowie 10 ans Gymnasium wechseln.
- Eine Anmeldung am Beruflichen Gymnasium Gotha (Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“, Tel. 03621 701949) ist ebenfalls möglich. Dieses bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Weitere Informationen sind online unter sbz-gotha-west.de verfügbar.
Spezialgymnasium Salzmannschule Schnepfenthal
Für die Klassenstufe 5 des Spezialgymnasiums für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal erfolgt die Anmeldung vom 10. bis 15. Februar 2025. Das entsprechende Anmeldeformular ist an allen Grundschulen sowie auf der Website der Schule (www.salzmannschule.de) erhältlich.
Das Aufnahmeverfahren findet am 22. Februar 2025 statt. Die Ergebnisse werden am 27. Februar 2025 per E-Mail und auf dem Postweg mitgeteilt. Bei Ablehnung ist eine Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium bis zum 8. März 2025 möglich. Für einen Wechsel in die Klassenstufe 8 der Salzmannschule wird das Aufnahmeverfahren ebenfalls am 22. Februar 2025 durchgeführt.
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Original der Anmeldekarte (bei Übertritt aus der Grundschule)
- Ausgefülltes Schulanmeldungsformular mit Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität
- Original des Halbjahreszeugnisses 2024/2025 (bei Anmeldung an Gymnasien oder Gesamtschulen)
- Schullaufbahnempfehlung (soweit erforderlich)
- Ggf. Nachweis über bestandene Aufnahmeprüfung (Klasse 4–5)
- Ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Lernortbescheid (in Kopie)
- Ggf. Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)
Das Staatliche Schulamt weist darauf hin, dass aus der Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule entsteht. Zudem sind aufgrund von Kapazitätsgrenzen nachträgliche Umsetzungen möglich.
Eltern sollten bei der Wahl der Schule die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr beachten. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule mit dem angestrebten Bildungsabschluss.
Kontakt
Weitere Informationen sind über die Schulen oder das Staatliche Schulamt Westthüringen (Tel. 0361/ 57 34 15 – 100) erhältlich.