Freitag, Januar 31, 2025

Änderung der Zuständigkeit: Wohngeldanträge ab 1. März 2025 nur noch beim Landratsamt Gotha

Image by Thorsten Frenzel from Pixabay

Zum 1. März 2025 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen in der Stadt Gotha. 
Bislang wurden diese Anträge im Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha bearbeitet. Aufgrund einer Änderung der Thüringer Zuständigkeitsverordnung im Wohngeldbereich wird diese Aufgabe nun vollständig an das Landratsamt Gotha übertragen.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha, die Wohngeld ab dem Monat März beantragen möchten, sind dazu verpflichtet, ihren Antrag direkt im Landratsamt Gotha einzureichen. Eine Antragstellung im Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Die Stadtverwaltung Gotha bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller, sich rechtzeitig auf diese Änderung einzustellen und sich bei Fragen telefonisch an das Sozialamt des Landratsamtes Gotha unter der 03621/214-801 zu wenden. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten, Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten werden rechtzeitig auf den Webseiten der Stadt Gotha und des Landratsamtes Gotha veröffentlicht.

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