Mittwoch, Januar 29, 2025

Helfer und Helferinnen für Amphibienschutzzäune gesucht

Bild KI erstellt

Die heimischen Amphibien begeben sich bald wieder zu ihren Laichgewässern. Damit sie Straßen auf ihren Weg dorthin sicher queren können, werden dort, wo keine festen Leiteinrichtungen vorhanden sind, mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere versuchen, die Zäune zu umwandern und fallen dabei in Eimer, die in den Boden eingegraben sind. In den Eimer werden die Tiere durch Ehrenamtliche dann mindestens einmal täglich über die Straße getragen.
Ein mobiler Schutzzaun soll auch in diesem Jahr an der Straße zwischen Schnepfenthal und Ernstroda aufgestellt werden. In den vergangenen Jahren konnten so jährlich mehrere tausend Erdkröten, Grasfrösche, Wasserfrösche, Teichmolche, Kammmolche sowie einige Bergmolche und Knoblauchkröten sicher ihre Laichgewässern im FFH-Gebiet „Wiesen um Waltershausen und Cumbacher Teiche“ erreichen.
Für den Auf- und Abbau des Zaunes bittet die untere Naturschutzbehörde des Landkreises wieder um Unterstützung. Der geplante Termin für den Aufbau ist Samstag, 8. Februar, ab 9 Uhr. Rund drei Stunden sollten die Helfer:innen einrechnen. Wer sich daran beteiligen möchte, meldet sich bitte vorab bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha unter 03621 214 163 oder 03621 214 267 oder per E-Mail an umwelt@kreis-gth.de.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.