Mit dem 1. Januar 2025 gehen die Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen in die Zuständigkeit des Landes über. Gewaltbetroffene Frauen erhalten in Thüringen als bislang einzigem Bundesland einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz.
„Damit ist Thüringen der Vorreiter beim Schutz von Frauen vor Gewalt“, stellt die Landesgleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler fest. „Besonders wichtig ist uns, dass alle gewaltbetroffenen Frauen in allen Frauenhäusern Schutz finden – unabhängig davon, ob sie aus der Stadt oder dem Landkreis kommen, in dem die Einrichtung angesiedelt ist.“
Gleichzeitig werden der Landesfrauenrat, die Interventionsstellen und die Männerberatungsstelle A4 gesetzlich abgesichert. Dem Landtag war es wichtig, diese zu stärken und ein landesweites Angebot an Schutzeinrichtungen zu schaffen, mit dem alle Frauen erreicht werden können.
„Es gibt keinen Ausschlussgrund mehr: Ob Studentin, EU-Bürgerin, Beamtin oder Obdachlose – wer von Partnerschaftsgewalt betroffen ist, hat ein Recht auf Aufnahme in jedem vorhandenen Frauenhaus.“
Mit der Systemumstellung könne auch der Ausbau der Häuser beginnen. Es werde zusätzliches Personal und Betten geben sowie weitere Schutzeinrichtungen. Neben neuen Häusern in den fünf Landkreisen, die bislang kein eigenes Frauenhaus haben, wird es perspektivisch auch eine Einrichtung für Männer und queere Personen geben, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Nach vollendetem Ausbau wird es ca. 100 zusätzliche Betten in Thüringen geben.
„Unsere Ziele sind die Entwicklung von einheitlichen Qualitätsstandards, das Angebot von barrierefreien Räumlichkeiten und die Weiterentwicklung hin zu einem System, das auch auf besondere Herausforderungen reagieren kann“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte. Dazu gehören beispielsweise Frauen mit besonderen gesundheitlichen Belastungen oder individuellen Bedürfnissen, die bislang nur schwer einen Platz finden konnten.
Einige Maßnahmen treten sofort in Kraft, andere müssen noch entwickelt werden. „Wichtig ist jetzt, den Übergang zu managen und einen verabschiedeten Haushalt zu haben, um von der Übergangsfinanzierung in die Regelförderung kommen zu können.“