Testkäufe in Gotha: Zwei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt

Foto: Landratsamt Gotha

Testkäufe in Gotha mit durchwachsener Bilanz

Zweimal bestanden und zweimal durchgefallen – das ist das Fazit von Testkäufen des Jugendamtes Anfang Dezember. Zwei Testkäufer im Alter von 16 und 17 Jahren waren dafür zusammen mit Jugendamtsmitarbeiter Sven Zeilmann-Kerber und einem Polizisten in Gotha unterwegs. In vier Geschäften haben die Jugendlichen versucht, hochprozentigen Alkohol, also Spirituosen, zu kaufen. In zwei Fällen ist es ihnen auch gelungen. Die Jugendlichen konnten die Läden mit einer Flasche Rum bzw. einer Flasche Pfefferminzlikör verlassen.

Beide Verkäufer waren überrascht, als der Jugendamtsmitarbeiter und der Polizist jeweils kurz nach dem Verkauf ins Geschäft kamen, um sie zur Rede zu stellen. Je nachdem, ob sie zuvor schon einmal gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, müssen sie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 500 Euro rechnen. Mindestens genauso überrascht waren die beiden Verkäuferinnen, die den Jugendlichen keinen hochprozentigen Alkohol verkauft hatten, als die beiden Männer die Geschäfte betraten. Hier gab es hingegen jeweils ein Lob.

„Das war die zweite Runde von Testkäufen im Landkreis Gotha“, sagt Sven Zeilmann-Kerber, der die Testkäufe organisiert. Ziel dieser Kontrollen ist es, herauszufinden, welche Geschäfte sich an das Jugendschutzgesetz halten und welche dagegen verstoßen. „Ich hoffe, dass sich die Kontrollen herumsprechen und wir perspektivisch einen Rückgang bei den Verstößen sehen werden.“ Bei ersten Testkäufen mit Jugendlichen im Juni waren drei von drei Geschäften durchgefallen.

Alkoholische Getränke wie Bier oder Wein dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. (E-)Zigaretten, sonstige Tabakwaren und brandweinhaltige Getränke wie Schnaps, Likör, Rum oder Whisky gibt es erst ab 18 Jahre.

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