Verkehrsunfall auf der A4 bei Waltershausen: Fahrzeug überschlägt sich – Fahrer schwer verletzt

Bildnachweis: iStock.com/ huettenhoelscher

Waltershausen (ots/red.) – Am heutigen Samstagmittag gegen 12:20 Uhr ereignete sich auf der Autobahn 4 in Richtung Dresden ein schwerer Verkehrsunfall zwischen den Anschlussstellen Waltershausen und Gotha-Boxberg. Ein 52-jähriger Fahrzeugführer kam aus bislang ungeklärter Ursache mit seinem Pkw Skoda nach rechts von der Fahrbahn ab.

Im angrenzenden Straßengraben überschlug sich das Fahrzeug mehrfach, wobei der Fahrer in seinem stark deformierten Auto eingeklemmt wurde. Die Feuerwehr befreite ihn mit schwerem Gerät. Der schwer verletzte Mann wurde anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

Während der Rettungsmaßnahmen und des Hubschraubereinsatzes war die Autobahn in beide Fahrtrichtungen für eine Stunde voll gesperrt, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte.

Ein weiteres Fahrzeug beschädigte sich durch auf der Fahrbahn liegende Trümmerteile. Der vorläufig geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf 30.000 Euro.

Die Autobahnpolizei Thüringen bittet mögliche Unfallzeugen, sich unter Angabe des Aktenzeichens VU/0316362/2024 telefonisch unter 036601-700 zu melden.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.