7.000 Tonnen Streumaterial vorrätig
Im Rahmen des städtischen Straßenwinterdienstes wird durch die Stadt Gotha dieser auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen in einem Leistungsumfang von ca. 100 km gemäß Winterdienstplan gewährleistet. Ein flächendeckender Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen des Stadtgebietes ist jedoch nicht möglich. Es ist weder wirtschaftlich möglich noch erforderlich, sämtliche Straßen und Wege im Winter schnee- und glättefrei – und damit gefahrlos – zu halten. So werden Nebenstraßen nicht durch die Stadt Gotha geräumt und gestreut.
Mit der Durchführung des städtischen Straßenwinterdienstes ist die Stadtwirtschaft Gotha GmbH beauftragt worden. Die Stadtwirtschaft ist auf den Winter sehr gut vorbereitet, die Winterdienstflotte mit 5 fünf LKW, Multicars und Kommunalschleppern steht bereit, ca. 700 Tonnen Streumaterial sind eingelagert.
Gemäß § 49 Abs. 3 ThürStrG sind die Gemeinden verpflichtet, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Diese Pflicht hat die Stadt an die Anlieger der angrenzenden Grundstücke per Satzung übertragen. Auf die Einhaltung der Anliegerpflichten soll hier nochmals hingewiesen werden. Verpflichtet zum Winterdienst sind die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes gilt an Wochentagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr.