In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht. Die Hundehalter bleiben auf den Hundefreilaufflächen jedoch für Ihren Hund verantwortlich und haben darauf zu achten, dass von ihrem Hund keine Gefahr ausgeht.
In der Stadt Gotha gibt es zwei Grundstücke, die als „Hundefreilaufflächen“ ausgewiesen sind. Eine Fläche befindet sich im Stadtteil Gotha Ost in der Leinefelder Straße östlich des Volkspark-Stadions. Die zweite Fläche befindet sich im Stadtteil Gotha Süd im Bürgerpark in der Nähe zum Königsbrunnen. Für die in Gotha angemeldeten Hunde steht damit eine Fläche von insgesamt 10.400 m² zum ungestörten Toben und Spielen zur Verfügung. Die beiden Hundefreilaufflächen sind entsprechend beschildert.